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Weiterarbeiten und konkret werden
Die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Zum Zeitpunkt des Druckes dieser Ausgabe stand dieser noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Zustimmung durch die Parteien.
Für den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., hat Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, eine erste Stellungnahme aus Sicht der Energiewirtschaft zu den im Koalitionsvertrag enthaltenen Energie- und Wasserthemen gegeben, die wir den Lesern von ThemenMagazin Energie wiedergeben.
In den für die Energie- und Wasserwirtschaft entscheidenden Passagen des Koalitionsvertrages haben sich CDU/CSU und SPD kurz vor dem Ende der Beratungen noch etwas konkreter zu den wesentlichen Herausforderungen der Energiewende bekannt. Dazu gehören unter anderem eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Festlegung eines Ausbaukorridors für die Erneuerbaren Energien, die Integration der Erneuerbaren-Förderung in den europäischen Energiemarkt und die Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten.
Dies ist erfreulich. Allerdings muss allen Beteiligten klar sein, dass es hinter diese übereinstimmende Problemsicht nun kein Zurück mehr gibt. Skeptisch ist die Branche, was die konkreten Lösungen, die Umsetzung und den Zeitplan angeht. Die großen Potenziale im Wärmemarkt sowie im Verkehrssektor wurden wiederum nicht ausreichend genutzt. Wie im Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Herbst 2010 findet insbesondere Erdgas mit seinen Potenzialen auch diesmal keine ausreichende Beachtung. Darüber hinaus wurde die Chance, die Ministerpräsidenten mit am Tisch zu haben und einen detaillierten Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien zwischen Bund und Ländern zu vereinbaren, bedauerlicherweise vertan, auch wenn die getroffene Festlegung für eine verpflichtende Direktvermarktung richtig ist.
Bei der Reform des Strommarktes fehlt das erforderliche Maß an Entschlossenheit. Es ist zwar gut, dass die Notwendigkeit von Kapazitätsmechanismen nun grundsätzlich anerkannt wird, aber es bedarf in Bezug auf Ausgestaltung und Zeitplan weiterer Konkretisierung. Durchaus erfreulich dagegen sind die grundsätzlichen Aussagen zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung. Für die Wasser- und Abwasserwirtschaft wurden an zahlreichen Stellen die Vorstellungen der Branche in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Vor dem Hintergrund der EU-Konzessionsrichtlinie ist besonders positiv zu bewerten, dass die Wasserversorgung für die Koalitionäre als Daseinsvorsorge zum Kernbestand staatlicher Aufgaben gehört.
Dieser Koalitionsvertrag kann eine Grundlage für die nächsten Jahre sein. Eine Große Koalition muss am Ende aber mehr schaffen als das, was derzeit im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Bund und Länder dürfen jetzt in diesen Fragen nicht einfach auseinandergehen. Es muss rasch zwischen allen Akteuren weitergearbeitet und konkretisiert werden. Der vorliegende Koalitionsvertrag beinhaltet aus unserer Sicht einen direkten Umsetzungsauftrag an alle Beteiligten, die wichtigen Fragen schnell zu beantworten. Wir werden als BDEW den vorliegenden Koalitionsvertrag umfassend analysieren und eine detaillierte Bewertung vornehmen.
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