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< 20 Jahre Branchentreff der Energiewirtschaft
10.12.2013 11:21 Alter: 11 yrs
Kategorie: Nachhaltigkeit

Strom muss bezahlbar bleiben

CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag für eine Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode am 27.November vorläufig unterzeichnet. Die Schwerpunkte der Energiepolitik in den nächsten Jahren und der Umsetzungsfahrplan für die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sind damit bestimmt. Für eine große Koalition muss das zentrale Zukunftsprojekt die Energiewende sein. Thomas Bareiß, MdB und Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war entscheidend in die Verhandlungen eingebunden. In seinem Beitrag benennt er wichtige Inhalte der Energiepolitik, die sich im Koalitionsvertrag wiederfinden.   Foto: Deutscher Bundestag


Wir orientieren darauf, Energiewende und Klimaschutz erfolgreich zu gestalten und die Effizienz als zweite Säule einer nachhaltigen Energiewende zu sehen. Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien wurden die Themen Strommarktdesign – Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke, Speicher und Netze in das Koalitionspapier aufgenommen, aber auch das Thema Dialog und Beteiligung.

Energiepolitisches Dreieck

Die Ziele des energiepolitischen Dreiecks: Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit - sind für uns gleichrangig. Die Energiewende wird nur dann bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden, wenn Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sowie industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist deshalb der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwendigen Reservekapazitäten eine höhere Bedeutung zuzumessen. Auch der europäische Strommarkt bleibt verstärkt im Blick. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit muss der wirtschaftliche Betrieb notwendiger Kapazitäten konventioneller und flexibel einsetzbarer Kraftwerke in bezahlbarer Weise möglich bleiben.

Ausbau der Erneuerbaren Energien

Wir begrenzen die Kostendynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und werden dazu beitragen, dass der Strom für Haushalte und Industrie bezahlbar bleibt. Denn eine sichere und bezahlbare Gestaltung der Energiewende hat für die Union oberste Priorität. Statt unkontrolliertem Zubau schaffen wir Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Dazu wird es erstmals einen gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor von Ökostrom mit Obergrenzen von 55 bis 60 % im Jahr 2035 geben. Überförderungen bei Neuanlagen, insbesondere bei der Windenergie an Land, werden abgebaut. Vor allem werden wir uns auf die windstarken und damit wirtschaftlich sinnvollen Standorte konzentrieren. Zudem sollen die Erzeuger Erneuerbarer Energien durch die Direktvermarktung zu mehr Markt verpflichtet werden. Um Erneuerbare Energien kosteneffizienter zu fördern, wird deshalb der Einstieg in ein Ausschreibungsmodell eingeleitet.

Versorgungssicherheit und Klimaschutz

Auch die notwendige konventionelle Erzeugung soll sichergestellt werden. Dafür wollen wir kurzfristig die Netzreserve weiterentwickeln. Mittelfristig soll unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz ein wettbewerblicher und technologieoffener Kapazitätsmechanismus auf den Weg gebracht werden. Der Emissionshandel ist das wirkungsvollste marktwirtschaftliche Instrument zur Senkung der Treibhausgasemission und zur Erreichung unserer klimapolitischen Ziele. Dieses Instrument wollen wir stärken und ein ambitioniertes Ziel von 40 % für 2030 festschreiben. Mit fast 40 % des Energieverbrauchs in Deutschland birgt der Gebäudebereich ein enormes Potenzial. Hier setzen wir weiter auf Anreize und nicht auf ordnungsrechtliche Verpflichtungen. Dazu werden wir die bestehenden Programme, wie das CO2 -Gebäudesanierungsprogramm, verstetigen und aufstocken. An der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung soll festgehalten werden. Zur Reform des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) strebt die Koalition eine schnelle und grundlegende Reform des EEG an und legt sie bis Ostern 2014 vor. Mit dem Ziel einer Verabschiedung im Sommer 2014, um verlässliche Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen. Altanlagen genießen Bestandsschutz, denn der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist entsprechend zu gewähren.

www.thomas-bareiss.de; www.bundestag.de