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04.02.2015 08:00 Alter: 10 yrs

Signal für mehr Transparenz

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in ihrem Bericht an das Bundeswirtschaftsministerium die seit 2009 geltende Anreizregulierung evaluiert. Der Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung wurde am 21. Januar 2015 an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben und veröffentlicht. Er enthält Angaben zur Entwicklung des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber und zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Geschäftsführer Robert Busch, Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt die Empfehlungen der Bundesnetzagentur zur Novellierung der Anreizregulierung.


Foto: Jan Pauls

Wenn die Energiewende gelingen soll, brauchen wir eine intelligente und effiziente Infrastruktur. Dies muss sich auch in den Vorgaben für die Netzbetreiber widerspiegeln. Ein zentraler Punkt ist dabei ein höheres Maß an Transparenz, wie nun auch die Bundesnetzagentur klar feststellt. Die Analyse der Bundesnetzagentur zeigt, dass die Anreizregulierung funktioniert und der Ansatz, die Netzbetreiber mittels Vorgaben zu mehr Effizienz zu zwingen, der richtige ist. Die vor Jahren aufgebaute Drohkulisse, die Anreizregulierung führe zu hohen Einnahmeverlusten in den Städten und Gemeinden und gefährde die Existenz kommunaler Unternehmen, hat sich als falsch herausgestellt.

Netzentgelte rechtzeitig veröffentlichen

Zur Diskussion um die Veröffentlichung der Netzentgelte begrüßt der bne, dass die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht dezidiert auf Defizite hinweist, die auch wir seit Jahren hervorheben, etwa beim Thema Transparenz. Die Analyse der Autoren fällt dabei deutlich aus: Im Vergleich mit Regulierungssystemen in anderen europäischen Ländern und den USA liegt Deutschland beim Thema Transparenz auf dem vorletzten Platz, gefolgt nur von Italien.

Ein wesentlicher Punkt aus unserer Sicht ist dabei die verbindliche Veröffentlichung der Netzentgelte durch die Verteilnetzbetreiber zum 15. Oktober eines Jahres. Interessant ist für uns auch die Aussage, dass eine verbindliche Veröffentlichung der Netzentgelte für die Betreiber materiell keinen Nachteil mit sich bringt. Die Verteilnetzbetreiber haben nun keine Ausrede mehr, um sich vor verbindlichen Angaben zu drücken.

Vorteile für kleine Netzbetreiber

Angesichts der Anzahl von mehr als 1600 Netzbetreibern bei Strom und Gas in Deutschland, hat der bne wiederholt vereinfachte Vorgaben bei der Anreizregulierung für kleine Betreiber kritisiert. Diese Sonderregeln begünstigen eine weitere Zersplitterung der Betreiberstruktur. Auch die BNetzA stellt nun ganz klar eine materielle Besserstellung der kleinen Netzbetreiber fest, die von den Sonderregeln bei der Regulierung profitieren. Laut Evaluierung behindern die Ausnahmen effiziente Netzzusammenschlüsse, wie der bne sie etwa in seinem Flexmarkt-Konzept skizziert.

Die Begünstigungen für die ohnehin zu kleinen Verteilnetzbetreiber müssen daher abgeschafft werden. Insgesamt gibt die Evaluation der Anreizregulierung ein deutlich positives Signal für mehr Effizienz und für die dringende Notwendigkeit der Neustrukturierung der Verteilnetze.

Thema Abrechnungsentgelte

Aus Sicht des bne sollte die Gelegenheit, die sich durch die Novelle der Anreizregulierung bietet, ebenfalls dafür genutzt werden, die Abrech nungsentgelte zu streichen. Diese Gebühr erheben Netzbetreiber nur dafür, dass sie eine Rechnung für die Netznutzung erstellen. Der Lieferant gibt dieses Entgelt an den Kunden weiter. Pro Jahr belaufen sich die Kosten für Abrechnungsentgelte auf weit mehr als halbe Milliarde Euro. Regional fallen die Entgelte dabei höchst unterschiedlich aus, wie Analysen zeigen.

Nach unserer Auffassung haben die Verteilnetzbetreiber mit den Abrechnungs entgelten eine Kostenposition zu Lasten der Strom kunden erfunden, die in der wettbewerblichen Wirtschaft nirgendwo sonst existiert.

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