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Power Purchase Agreements für die Energiewende
Der Strombezug ist einer der wirksamsten Hebel für Unternehmen, um den CO2-Fußabdruck zu verringern. Dass sich aktuell immer mehr Unternehmen sichtbar den Zielen der Nachhaltigkeit verschreiben, spiegelt auch eine wachsende Nachfrage nach Power Purchase Agreements (PPAs) wider. Ein Plädoyer für den Stellenwert von PPAs zur Weiterführung der Energiewende gibt Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München GmbH.
„Die SWM sehen in dieser neuen Vermarktungsoption viel Potenzial. PPAs können bei der langfristigen Vermarktung von erneuerbarem Strom eine maßgebliche Rolle spielen und so einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele und zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Kunden können mit PPAs ihren Ökostrombezug über Jahre preislich absichern. Gerade die großen USDigitalkonzerne tun dies seit Jahren sehr erfolgreich.“ Foto: Maik Kern
PPAs, mehrjährige exklusive Abnahmeverträge für Ökostrom aus fest benannten Anlagen, sind ein vergleichsweise junges Vertriebsprodukt – eines, das die Energiewende stützt und gleichzeitig Ressourcen schont. Mit dem Auslaufen der staatlichen Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren können bestehende Anlagen mittels PPA wirtschaftlich weiter betrieben werden und mit ihrem Grünstrom ohne Unterbrechung auf die Energiewende einzahlen. Die Windanlagen in Deutschland, deren EEG-Vergütung 2020 ausgelaufen ist (Late Life Assets), verfügen über eine Kapazität von circa 4 Gigawatt. Und das Volumen wird im Zuge der bevorstehenden Post-EEG-Phase wachsen: Bis 2025 fallen allein Onshore-Windenergieanlagen mit rund 16,3 Gigawatt (GW) Leistung aus der gesetzlichen Förderung.
Die Zeichen stehen auf Nachhaltigkeit
Das PPA zu Ökostrom mit Herkunftsnachweis aus konkret benannten Windparks, PV-Anlagen oder Wasserkraftwerken ist für Unternehmen attraktiv, die den Weg zur Klimaneutralität beschreiten und/oder auf regionalen Ökostrom setzen möchten. Seinerzeit wirkte das erste PPA, das die Stadtwerke München (SWM) 2019 mit Siemens abschlossen, als Leuchtturmprojekt auf dem Energiemarkt: eines der ersten PPAs zu Strom aus deutschen Late Life Assets der SWM Tochter Hanse Windkraft. Jetzt ist es in die aktive Phase eingetreten. Siemens erhält für seinen klimaneutral geplanten neuen Campus in Erlangen einen Großteil der benötigten Ökostrommenge von Windenergieanlagen, die seit diesem Jahr aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen.
Die jüngst gestiegenen Strompreise machen PPAs noch interessanter – sowohl für die Anbieter als auch für die Vertragspartner. Das Volumen ist dabei flexibel. Der Handel der SWM schneidet das PPA auf die Bedürfnisse des Kunden hinsichtlich Volumen und Struktur zu. Dabei muss es nicht immer ein ganzer Windpark sein: So erhält die Augustiner Brauerei aus München seit Jahresbeginn exklusiv die Strommenge, die Münchens erstes Windrad aus dem Jahr 1999 erzeugt.
Die SWM als einer der größten Energieversorger Deutschlands verfügen über die benötigte Expertise und Ressourcen in Sachen Projektplanung und Technologie. Zum Managen der Late-Life-Assets haben sie 2018 die 100-prozentige SWM Tochter Hanse Windkraft gegründet – in Hamburg, im Norden Deutschlands, wo der Wind intensiver weht und mehr Windkraftanlagen stehen. Die Gesellschaft bündelt in ihrem Portfolio Bestandswindparks und -anlagen in Deutschland, deren garantierte EEG-Vergütung endet. Hanse Windkraft kauft Anlagen ab einer Größe von 0,5 Megawatt an, ertüchtigt oder repowert sie bei Bedarf und betreibt sie dann weiter.
PPAs – eine interessante Vermarktungsoption
Auf diesem Weg können auf dem in Deutschland herausfordernden Feld der Windkraft wertvolle Ressourcen, Zeit und Arbeitskraft gespart werden. Der Weiterbetrieb der Anlagen würdigt darüber hinaus die Leistung der Ökostrom-Pioniere in Deutschland, die vor 20 Jahren mit Hartnäckigkeit und guten Nerven den Weg bereitet und die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen ans Netz gebracht haben. Auch für jene Ökoenergieanlagen, die keiner EEGFörderung unterliegen, sind PPAs eine Vermarktungsoption. So haben die SWM zuletzt einen langfristigen Direktliefervertrag für ihre mehr als 100 Jahre alten Uppenborn-Wasserkraftwerke abgeschlossen. Ökostrom aus dem Mittlere-Isar-Kanal trägt jetzt dazu bei, dass die BMW Group ihre Elektromodelle in den Werken Dingolfing und München mit regionalem Grünstrom produziert. Hier stützt die Wasserkraft im gleichen Zug eine zweite große Herausforderung für Kommunen: Neben der Energiewende zahlt dieses PPA auch auf die Verkehrswende in Richtung E-Mobilität ein.
Auch die Erzeugung des heiß diskutierten grünen Wasserstoffs als Energieträger der Zukunft bietet Vermarktungsmöglichkeiten für Ökostrom via PPA. Allerdings gibt es hier bei den Qualitätsanforderungen derzeit noch viele Unbekannte, etwa was die Zertifizierung betrifft, um aus Ökostrom tatsächlich grünen Wasserstoff produzieren zu können.
Gesetzgeber beim weiteren Ausbau gefordert
Ungeachtet des Weiterbetriebs bewährter ErneuerbareEnergien-Anlagen müssen für das Gelingen der Energiewende jetzt die Weichen für den Bau von weiteren Windrädern und Solaranlagen gestellt werden – umso mehr, da das Bundesverfassungsgericht nun geurteilt hat, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 zu kurz greift. Dazu muss die Bundesregierung, wenn nicht mehr in dieser Legislaturperiode, dann zeitnah in der neuen, die Rahmenbedingungen ändern. Nur dann kann das ambitionierte Ziel, den Ökostromanteil in Deutschland bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern, erreicht werden. Es ist durchaus erfreulich, dass die Regierungskoalition am 22. April 2021 beschlossen hat, die Ausschreibungsvolumina für die Windenergie an Land sowie für Photovoltaik im Jahr 2022 zu erhöhen. Die Bundesregierung sollte jedoch im Blick haben, dass erhöhte Ausschreibungsvolumina nur sinnvoll sind, wenn genug Flächen für neue Anlagen zur Verfügung stehen. Was weiterhin fehlt, ist die längst überfällige, langfristige Erhöhung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien insbesondere mit Blick auf die höheren EU-Klimaziele und den Hochlauf von grünem Wasserstoff.
Einige Regeln der EEG-Reparaturnovelle gehen in die falsche Richtung. So etwa das Instrument, Ausschreibungsvolumina nach einer unterdeckten Ausschreibung abzusenken – so droht die Teilnahmequote in der nächsten Runde mangels Investitionssicherheit noch weiter zu sinken. Zudem muss der Gesetzgeber sich zügig dafür einsetzen, dass die wirklichen Hindernisse für die Windenergie überwunden werden, nämlich bei der Flächenausweisung und Genehmigungserteilung sowie fehlende Akzeptanz. Wenn sich die Bundespolitik eindeutig zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bekennt, kann dies vor Ort zu einer positiven Einstellung gegenüber Windoder Solarparks beitragen.
Nur so hält der Ausbau Schritt mit dem höheren Stromverbrauch durch den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft, den vermehrten Einbau von Wärmepumpen und den Zuwachs der Elektromobilität. Bis 2030 muss für Windenergie an Land eine installierte Leistung von 90 GW und für Solarenergie eine installierte Leistung von 125 GW angestrebt werden, um die für die Dekarbonisierung notwendigen ambitionierten Ziele zu erreichen. Das EEG sieht dafür bislang lediglich 71 GW und 100 GW vor.
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