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20.08.2012 18:28 Alter: 12 yrs
Kategorie: Transformation

Notwendiger Netzausbau braucht nachhaltige Anreize

Boris Schucht, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz Transmission GmbH im Interview mit THEMEN:magazin


Bilanzpressekonferenz: Boris Schucht (Bildmitte), Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz Transmission GmbH, Udo Giegerich, Geschäftsführer Finanzen (li.) und Olivier Feix, Leiter Kommunikation/Public Affairs (Foto: 50Hertz)

Neben der Marktintegration der erneuerbaren Energien sind der rasche Netzausbau und mehr Speichermöglichkeiten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendig, um den Herausforderungen der beschleunigten Energiewende gerecht zu werden. Im Gespräch mit ThemenMagazin Energie verweist Boris Schucht, Vorsitzender der Geschäftsführung von 50Hertz, auf die Notwendigkeit Regulierungshemmnisse abzubauen und künftig einen stabilen Regulierungsrahmen für Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu gewährleisten.

Herr Schucht, die deutschen Übertragungsnetzbetreiber fordern stabile und verlässliche Rahmenbedingungen mit nachhaltigen Anreizen für den notwendigen Netzausbau. Welche Problemlage bestimmte in den letzten Monaten die Diskussion? 

Die von der Bundesnetzagentur zunächst geplante Absenkung der Eigenkapitalzinssätze für Investitionen von 9,29 auf 8,20 Prozent veranlasste die deutschen Netzbetreiber 50Hertz, Amprion, EnBW TNG (heute TransnetBW GmbH) und TenneT TSO im September 2011 zu dem Signal, dass die Finanzierung der Energiewende im Netz gefährdet sei. Angesichts des dringend nötigen massiven Ausbaus der Übertragungsnetze war diese ursprünglich geplante Absenkung für uns ein völlig falscher Schritt zur Umsetzung der Ziele der Energiewende. Die Mittel für die Netzinvestitionen müssen am Kapitalmarkt beschafft werden – dies geht nur mit verlässlichen und vernünftigen Renditeerwartungen. Der Vorschlag war letztlich als eine Investitionsbremse für den dringend benötigten Ausbau der Netzinfrastruktur zu sehen. Weil geringere Unternehmensrenditen zwangsläufig zu höheren Fremdkapitalkosten führen, wird damit die Finanzierung künftiger Infrastrukturprojekte erschwert und deutlich verteuert. 
Dies führt zu höheren Preisen und Deutschland würde zudem in Europa weiter an Attraktivität für Kapitalanleger verlieren. Und es fällt auch zunehmend schwerer, das nötige Eigenkapital für den Infrastrukturausbau zu akquirieren. Am Ende beschloss die Bundesnetzagentur vor dem Hintergrund sinkender Zinsen eine moderate Senkung der Eigenkapitalverzinsung von 9,29 auf 9,05 Prozent.

Die Bundesnetzagentur hat sich Ende Februar endlich in Sachen Investitionsbudgets für Netzbetreiber geöffnet. Welche Bedeutung hat das für den Netzausbau? 

Noch sind nicht alle Hemmnisse für den Netzausbau aus dem Weg geräumt. Aber für die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber begrüße ich die außergerichtliche Einigung mit der Bundesnetzagentur zur Genehmigung von Investitionsbudgets. Durch die Beilegung der anhängigen Verfahren wurde ein Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für dringend erforderliche Investitionen in den Netzausbau vollzogen. Allerdings müssen weitere bei der geplanten Novelle der Anreizregulierungsverordnung im ersten Halbjahr 2012 folgen. 

Positiv sind die Regelungen zur Anerkennung der tatsächlichen Fremdkapitalkosten für die Projekte. Sie berücksichtigen nun angemessen die individuellen Finanzierungsbedingungen der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber. 

Bei der Bemessung des Ersatzanteils bei Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen konnten Verbesserungen gegenüber dem bisher von der Bundesnetzagentur praktizierten pauschalen Vorgehen erzielt werden. Die Kosten für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen von Übertragungsnetzbetreibern werden künftig projektbezogen und damit nur noch in einem adäquaten Umfang für unterstellte Ersatzinvestitionen gekürzt. Damit wurde ein wesentliches Investitionshemmnis abgebaut. 

Gibt es ein Aufatmen nach dem aktuellen Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsabschnitt „Vieselbach – Altenfeld“ der Südwestkuppelleitung?

 Für 50Hertz als Übertragungsnetzbetreiber für den Norden und Osten Deutschlands ist der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens des Landesverwaltungsamtes Thüringen für den zweiten Abschnitt der Südwestkuppelleitung zwischen Vieselbach und Altenfeld mehr als wichtig. Mit dieser Entscheidung wurde ein weiterer wichtiger Schritt getan, das europäische Vorrangprojekt „Verbindungsleitung Halle/Saale – Schweinfurt“ umzusetzen. Nach vielen Hinweisen aus der Bevölkerung, von Bürgerinitiativen und Bürgermeistern, gibt es mit dem Planfeststellungsbeschluss unserer Auffassung nach eine Lösung, die den lokalen Interessen und Bedürfnissen ebenso gerecht wird wie dem gesamtgesellschaftlich notwendigen Umbau der Energieversorgung, zu dem auch der Netzausbau zählt. Dennoch ist gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht worden, so dass weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung dieser strategisch bedeutsamen Leitung leider unvermeidlich sein werden. 

Noch steht allerdings beim Gesamtprojekt Südwestkuppelleitung der Planfeststellungsbeschluss für den dritten Abschnitt zwischen Altenfeld und der thüringisch-bayerischen Landesgrenze aus. Erst nach diesem Entscheid und entsprechenden Baumaßnahmen kann mehr regenerativer Strom von den Erzeugungszentren im Norden und Osten Deutschlands Richtung Verbrauchszentren im Süden und Südwesten Deutschlands fließen. Generell hat die Südwestkuppelleitung für die Integration der erneuerbaren Energien eine Schlüsselfunktion, um diesen Stromtransport von Nordost nach Südwest zu bewerkstelligen. 

Weitere Informationen unter: Opens external link in new windowwww.50hertz.com

Umspannwerk Bertikow (Foto: Andreas Teich)