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17.07.2017 01:00 Alter: 7 yrs

Netzentgeltmodernisierungsgesetz kommt: Entlastung für Stromkunden?

Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich Ende Juni in Berlin auf ein Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur geeinigt, das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG). Die Wirksamkeit des Gesetzes soll ab 1. Januar 2018 beginnen.   Netzentgelte werden gerechter verteilt – Vermiedene Netznutzungsentgelte bleiben erhalten. Dies sind die Kernbotschaften an Energieversorger, Verbraucher und Industrie.


Unsere Verlagsredaktion hat aus aktuellem Anlass einige Wortmeldungen zur Verabschiedung des Gesetzes aufgenommen.
Foto: S. Jacob, Opens external link in new windowwww.punkt191.de

Regierung trägt Branchenwarnungen Rechnung

„Die Koalitionsfraktionen haben zu Recht die falsche Politik der Bundesregierung bei vermiedenen Netzentgelten korrigiert. Die heute erzielte Einigung bedeutet essentielle Verbesserungen gegenüber den ursprüngli­chen Plänen: Es wird kein Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte für steuerbare, dezentrale Anlagen geben. Dafür haben der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen in den letzten Wochen mit Nachdruck gekämpft“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zur Einigung. 

Damit trage die Politik dem Beitrag steuerbarer Erzeugungsanlagen zur Systemstabili­sie­­rung und zur Erreichung der Klimaschutz­ziele endlich angemessen Rechnung. „Es wäre geradezu absurd gewesen, ausgerechnet die klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplung und Pumpspeicherkraftwerke massiv zu belasten. Das hätte die Wirtschaftlich­keit dieser für die Energiewende und die sichere Energie­versor­gung so wichtigen Tech­no­logien in Frage gestellt“, so Kapferer.

Netzkostenbelastung bleibt auf der Tagesordnung

Für die Industrie äußert sich Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer:

„Die Energiewende kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Wettbewerbs­fähig­keit der Industrie gewährleistet ist. Das Pro­blem wachsender Netzkostenbelastung bei vie­len Industrieunternehmen ist mit dem Kom­promiss zum NEMoG jedoch nicht vom Tisch.“ Eine grundlegende Reform der Netzentgelt­systematik sei auch weiterhin erforderlich, leisten steuerbare Anlagen doch einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität und Versor­gungs­sicherheit in Deutschland. Es sei gut, dass vermiedene Netzentgelte bei steuerbaren An­la­gen auch weiterhin gezahlt werden. Andern­falls wäre die wirtschaftliche Existenz vieler Kraft-Wärme-Kopplungsanla­gen existenziell bedroht worden.

Vereinheitlichung der Übertragungs­netzentgelte längst überfällig

Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen erklärt: „Die geplante Ver­einheitlichung der Übertragungsnetzentgelte in Deutschland ist ein Gebot der Wettbe­werbs­fairness für Unternehmen und ein längst überfälliger Schritt. Als sächsische IHKs haben wir uns jahrelang für diese Re­gelung eingesetzt.“

Die Übergangszeit der Angleichung bis Ende 2022 sieht die IHK aber als zu lang an. Auch sei eine Vereinheitlichung der Übertra­gungs­­netz­entgelte keine Garantie für stabile oder sinkende Stromkosten für den Endver­brau­cher. Das gesamte Finanzierungs­system sollte daher in seiner grundsätzlichen Aus­richtung überprüft werden, um die Belas­tun­gen für die Stromkunden auch nachhaltig zu reduzieren.

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