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Netzentgeltmodernisierungsgesetz kommt: Entlastung für Stromkunden?
Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich Ende Juni in Berlin auf ein Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur geeinigt, das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG). Die Wirksamkeit des Gesetzes soll ab 1. Januar 2018 beginnen. Netzentgelte werden gerechter verteilt – Vermiedene Netznutzungsentgelte bleiben erhalten. Dies sind die Kernbotschaften an Energieversorger, Verbraucher und Industrie.
Unsere Verlagsredaktion hat aus aktuellem Anlass einige Wortmeldungen zur Verabschiedung des Gesetzes aufgenommen.
Foto: S. Jacob, www.punkt191.de
Regierung trägt Branchenwarnungen Rechnung
„Die Koalitionsfraktionen haben zu Recht die falsche Politik der Bundesregierung bei vermiedenen Netzentgelten korrigiert. Die heute erzielte Einigung bedeutet essentielle Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen: Es wird kein Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte für steuerbare, dezentrale Anlagen geben. Dafür haben der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen in den letzten Wochen mit Nachdruck gekämpft“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zur Einigung.
Damit trage die Politik dem Beitrag steuerbarer Erzeugungsanlagen zur Systemstabilisierung und zur Erreichung der Klimaschutzziele endlich angemessen Rechnung. „Es wäre geradezu absurd gewesen, ausgerechnet die klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplung und Pumpspeicherkraftwerke massiv zu belasten. Das hätte die Wirtschaftlichkeit dieser für die Energiewende und die sichere Energieversorgung so wichtigen Technologien in Frage gestellt“, so Kapferer.
Netzkostenbelastung bleibt auf der Tagesordnung
Für die Industrie äußert sich Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer:
„Die Energiewende kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleistet ist. Das Problem wachsender Netzkostenbelastung bei vielen Industrieunternehmen ist mit dem Kompromiss zum NEMoG jedoch nicht vom Tisch.“ Eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik sei auch weiterhin erforderlich, leisten steuerbare Anlagen doch einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland. Es sei gut, dass vermiedene Netzentgelte bei steuerbaren Anlagen auch weiterhin gezahlt werden. Andernfalls wäre die wirtschaftliche Existenz vieler Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen existenziell bedroht worden.
Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte längst überfällig
Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen erklärt: „Die geplante Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte in Deutschland ist ein Gebot der Wettbewerbsfairness für Unternehmen und ein längst überfälliger Schritt. Als sächsische IHKs haben wir uns jahrelang für diese Regelung eingesetzt.“
Die Übergangszeit der Angleichung bis Ende 2022 sieht die IHK aber als zu lang an. Auch sei eine Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte keine Garantie für stabile oder sinkende Stromkosten für den Endverbraucher. Das gesamte Finanzierungssystem sollte daher in seiner grundsätzlichen Ausrichtung überprüft werden, um die Belastungen für die Stromkunden auch nachhaltig zu reduzieren.
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