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Mieterstrommodell
„Mit der Förderung von Mieterstrom bringen wir die Energiewende in die Städte und beteiligen die Mieter an der Energiewende“, so Ministerin Zypries am 26. April bei der Vorstellung des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung von Mieterstrom.
Um Solarstrom vom eigenen Dach auch für Mieter erschwinglich zu machen, wird es hierfür künftig einen Zuschuss geben, der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert werden soll.
Zur Reaktion auf den Gesetzentwurf ein aktueller Blick unserer Redaktion.
Bislang können Mieter nicht in gleicher Weise wie Immobilienbesitzer von Solarstrom profitieren, weil Mieterstrom streng genommen kein Eigenverbrauch ist und demzufolge in voller Höhe EEG-umlagepflichtig ist. Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein.
Hat beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das aber rechnet sich bisher für die meisten Vermieter nicht. Nun soll die Lücke durch das Gesetz mit der Einführung eines Mieterstromzuschlages geschlossen werden. Der Gesetzgeber hofft, damit das Angebot für Mieterstrom zu beleben, das Mieter davon profitieren und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie beschleunigt wird.
Viele Stadtwerke setzen bereits Mieterstrommodelle in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft um. Die Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Dächern von Mietshäusern sind aber längst noch nicht ausgeschöpft. Der Mieterstromzuschlag kann einen Beitrag dazu leisten, die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnbereich auszubauen. So die Äußerung vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einer ersten Stellungnahme, der Entwurf wird daher im Grundsatz begrüßt.
Fragen der Finanzierungsgerechtigkeit
Allerdings wird betont, die geplante Mieterstromförderung wirft Fragen der Finanzierungsgerechtigkeit auf, die wohl in einem größeren Zusammenhang zu betrachten sind. Das heißt, das Umlagen- und Entgeltsystem ist für eine künftig faire Lastenverteilung grundlegend zu überarbeiten. Zudem dürfen Unternehmen der Wohnungswirtschaft gegenüber Energieversorgungsunternehmen nicht bevorzugt werden.
Die Energie- und Wohnungswirtschaft sollte künftig, etwa im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Lieferantenpflichten, gleichbehandelt werden. Hierzu gehören unter anderem Prozesse zur elektronischen Marktkommunikation, Wechselmanagement sowie die Abrechnung von Netznutzungsentgelten, Umlagen und Abgaben.
Stärkere Belastung für Haushalte
Für den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sollte das Mieterstrommodell klug gestaltet sein, ansonsten gibt es Verlierer. „Auf keinen Fall darf es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit führen. Der Gesetzentwurf würde aber genau das bewirken: Wenige privilegierte Haushalte werden von den Netzentgelten befreit, während viele andere draufzahlen“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Ronald Forberger,
zum Gesetzentwurf: www.bmwi.de