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09.05.2017 19:03 Alter: 8 yrs

Mieterstrommodell

„Mit der Förderung von Mieterstrom bringen wir die Energiewende in die Städte und beteiligen die Mieter an der Energiewende“, so Ministerin Zypries am 26. April bei der Vorstellung des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung von Mieterstrom.


Um Solarstrom vom eigenen Dach auch für Mieter erschwinglich zu machen, wird es hierfür künftig einen Zuschuss geben, der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert werden soll.

Zur Reaktion auf den Gesetzentwurf ein aktueller Blick unserer Redaktion.

Bislang können Mieter nicht in gleicher Weise wie Immobilienbesitzer von Solarstrom profitieren, weil Mieterstrom streng genommen kein Eigenverbrauch ist und demzufolge in voller Höhe EEG-umlagepflichtig ist. Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein.

Hat beispielsweise ein Vermieter eine Photo­voltaik­anlage auf dem Dach installiert, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das aber rechnet sich bisher für die meisten Vermieter nicht. Nun soll die Lücke durch das Gesetz mit der Einführung eines Mieter­strom­zuschlages geschlossen werden. Der Ge­setz­geber hofft, damit das Angebot für Mieterstrom zu beleben, das Mieter davon pro­fitieren und der Ausbau der Strom­erzeu­gung aus Solarenergie beschleunigt wird.

Viele Stadtwerke setzen bereits Mieter­strom­modelle in Kooperation mit der Woh­nungs­­wirtschaft um. Die Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Dä­chern von Mietshäusern sind aber längst noch nicht ausgeschöpft. Der Mieterstrom­zuschlag kann einen Beitrag dazu leisten, die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnbe­reich auszubauen. So die Äußerung vom Ver­band kommunaler Unternehmen (VKU) in einer ersten Stellungnahme, der Entwurf wird daher im Grundsatz begrüßt.

Fragen der Finanzierungsgerechtigkeit

Allerdings wird betont, die geplante Mieter­stromförderung wirft Fragen der Finanzie­rungs­­gerechtigkeit auf, die wohl in einem größeren Zusammenhang zu betrachten sind. Das heißt, das Umlagen- und Ent­gelt­­system ist für eine künftig faire Lasten­verteilung grundlegend zu überarbeiten. Zudem dürfen Un­ternehmen der Woh­nungs­wirtschaft gegenüber Ener­gie­ver­sor­gungs­unternehmen nicht bevorzugt werden. 

Die Energie- und Wohnungswirt­schaft sollte künftig, etwa im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Lieferantenpflichten, gleich­­­be­han­delt werden. Hierzu gehören unter anderem Prozesse zur elektronischen Markt­kom­mu­nikation, Wechsel­­management sowie die Abrechnung von Netz­nutzungs­entgelten, Um­­la­gen und Ab­gaben.

Stärkere Belastung für Haushalte

Für den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sollte das Mieter­­strom­modell klug gestaltet sein, ansonsten gibt es Verlierer. „Auf keinen Fall darf es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Un­gerechtigkeit führen. Der Gesetzentwurf würde aber genau das bewirken: Wenige privi­­legierte Haushalte werden von den Netz­entgelten befreit, während viele andere drauf­­zahlen“, so Stefan Kapferer, Vor­sitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. 


Ronald Forberger,

zum Gesetzentwurf: Opens external link in new windowwww.bmwi.de