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Mehrwert-Dienstleistungen mit intelligenten Messsystemen
Auf der Euroforum Jahrestagung „Stadtwerke 2017“ stand auch das Thema „Intelligente Messsysteme und Mieterstrom“ in der Diskussion. In einer Breakout Session informierten die Experten von Thüga SmartService GmbH zu Beispielen für Smart Meter Lösungen in der Wohnungswirtschaft.
Dr. Urs Wehmhörner, Abteilungsleiter Energieeffizienz bei der Thüga SmartService GmbH, gibt in seinem nachfolgenden Beitrag Einblick in ein Pilotprojekt MIETERSTROM mit intelligenten Messsystemen.
Foto: www.rolandhorn.de
Welche Dienstleistungen wünscht (oder erwartet) die Wohnungswirtschaft durch den Einsatz von Smart Meter? Welche Vorteile hat ein Stadtwerk gegenüber Wettbewerbern, insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen wie Mieterstrom? Diese Fragen stellen sich in Verbindung mit dem bevorstehenden Smart Meter-Rollout, dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und der Diskussion um ein Mieterstromgesetz. Die Thüga SmartService GmbH antwortet hierauf mit dem Dienstleistungspaket MIETERSTROM sowie Pilotprojekten zum Thema Mehrspartenmessung.
Unter „Mieterstrom“ wird die Stromerzeugung und Stromvermarktung in einer sogenannten Kundenanlage verstanden. Ein typisches Beispiel dafür ist die Unterverteilung eines Mehrfamilienhauses. Hieraus leitet sich der Name Mieterstrom ab, wobei entsprechende Angebote nicht auf Mietobjekte beschränkt sind sondern ebenso für Wohnungseigentümergemeinschaften oder z. B. Gewerbezeilen gelten.
Die Stromerzeugung erfolgt üblicherweise mit einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage und/oder einer Photovoltaik-Anlage. Häufig befindet sich die Stromerzeugungsanlage im Eigentum eines Contractors. Dieser beliefert seine Kunden üblicherweise mit einem sicheren Vollstromprodukt, bestehend aus dem direkt vor Ort erzeugte Strom und Reststrom aus dem öffentlichen Netz.
Mieterstrom wird dadurch attraktiv, dass bei der Vermarktung von lokal erzeugtem Strom innerhalb einer Kundenanlage einige Strompreisbestandteile entfallen. So entfällt z. B. die Stromsteuer für Anlagen kleiner 2 MW, wenn der erzeugte Strom in räumlicher Nähe verbraucht wird. Weiterhin ist das Netzentgelt, sowie alle an die Netznutzung gekoppelten Abgaben und Umlagen, nur für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom zu entrichten. Lediglich die EEG-Umlage, welche an die Lieferung an Letztverbraucher gekoppelt ist, ist immer zu zahlen.
Exkurs zum künftigen Mieterstrom-Gesetz
Gegenwärtig wird viel darüber diskutiert, dass künftig auch Mieter die Energiewende mitgestalten sollen. Hierzu wird mit einem Mieterstrom-Gesetz, welches noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll, ein erster Rechtsrahmen geschaffen. Nach vorliegendem Arbeitsstand gilt das Gesetz für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung. Der als Mieterstrom im Gebäude verbrauchte Photovoltaik-Strom soll trotz fehlender Einspeisung ins öffentliche Netz eine verringerte EEG-Förderung, den sogenannten Mieterstromzuschlag, erhalten.
Die Thüga SmartService GmbH
Die Thüga SmartService GmbH ist aus den beiden Servicegesellschaften Thüga MeteringService GmbH und Thüga Energieeffizienz GmbH hervorgegangen. Wesentliches Ziel dieses strategischen Zusammenschlusses ist, die vorhandenen Digitalisierungslösungen und das energiewirtschaftliche Know-how zu bündeln und weiter auszubauen. Das Portfolio umfasst nun Zählerfernauslesung, Energiedatenmanagement, Marktkommunikation, Smart-Energy und IT-Services, Maßnahmen für eine effiziente Nutzung und Erzeugung von Energie bis hin zur Breitbandvernetzung sowie Smart Meter Gateway-Administration. Wir sind als erster und bisher einziger Dienstleister für die Smart Meter Gateway Administration auf Basis des IT-Grundschutz zertifiziert. Hiervon profitieren unsere zahlreichen Kunden, denn diese ersparen sich die zeit- und kostenintensiven Erst- und Folgezertifizierungen eines eigenen ISMS.
Was kennzeichnet unsere Dienstleistung MIETERSTROM?
Mieterstromprojekte fordern ein hohes Maß an informationstechnologischer und energiewirtschaftlicher Kompetenz. In der Thüga SmartService bündeln wir exakt diese Kompetenzen unter einem Dach. Mit dem Ergebnis, unsere MIETERSTROM-Projekte zeichnen sic einerseits durch eine dezentrale und bedarfsgerechte Stromerzeugung und andererseits durch ein Messkonzept auf Basis von intelligenten Messsystemen aus.
Eine energiewirtschaftlich korrekte Abbildung von Mieterstromprojekten hängt wesentlich mit der gewählten messtechnischen Umsetzung zusammen. Das Messkonzept bildet die Grundlage, um jene Strommengen zu identifizieren, die innerhalb der Kundenanlage erzeugt und direkt vermarktet werden. Hierfür haben wir ein zukunftsfähiges Konzept entwickelt. Es baut auf den Regelungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende auf. Die messtechnische Grundlage bildet das sogenannte Summenzähler-Modell (siehe linke Grafik), wobei durch den Einsatz intelligenter Messsysteme alle physikalischen Stromflüsse in der Kundenanlage, bzw. im Gebäude, hochaufgelöst bestimmt und energiewirtschaftlich korrekt ausgewiesen werden (siehe rechte Grafik). Die hierzu entwickelte Systematik erweitert unsere existierenden Software-as-a-Service-Angebote für Energieversorger. Somit erhalten MIETERSTROM-Interessenten von uns eine skalierbare, automatisierte und daher zukunftsorientierte Umsetzungslösung und profitieren direkt von unserem mess- und softwaretechnischen Know-how als zertifizierter Gateway-Administrator.
Pilotprojekt zur Mehrspartenmessung
Nach den Regelungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sollen intelligente Messsysteme spartenübergreifend einsetzbar sein. Welche Möglichkeiten sich hieraus ergeben können und was bei der technischen Umsetzung einer Mehrspartenmessung zu beachten ist, testen wir derzeit in einem umfangreichen Pilotprojekt. Im Rahmen des Projekts wurde ein Wohngebäude mit intelligenten Strom-, Gas-, Wärmemengen- und Wasserzählern ausgerüstet. Alle Zähler werden über Smart Meter Gateways ausgelesen, wobei mehrere Zähler an ein Gateway angebunden sind. Die Anbindung erfolgt entsprechend der Technischen Richtlinie TR-03109-1. Alle Messdaten werden in unseren Systemen erfasst, verarbeitet und für Abrechnungszwecke zur Verfügung gestellt. Derzeit sind weitere Pilotprojekte in Planung, um in diesem Themenumfeld zusätzliche Erfahrungen zu sammeln.
Fazit
Das Messstellenbetriebsgesetz schafft eine interoperable und flächendeckende Datenkommunikation und ermöglicht damit Angebote von innovativen Dienstleistungen. Unsere modularen Smart Meter Lösungen für alle Stadtwerke und Energieversorger in Deutschland, innerhalb und außerhalb der Thüga-Gruppe, wie MIETERSTROM und Mehrspartenmessungen, setzen konsequent auf intelligente Messsysteme. Sie erschließen die interessante Kundengruppe Wohnungswirtschaft und ermöglichen durch die gleichzeitige Messung von mehreren Energieträgern weitere Energie- und Effizienzanalysen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können sich über unsere Mehrwerte und Dienstleistungen differenzieren und den Smart Meter Rollout dadurch vertrieblich vorantreiben.