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< Stadtwerke Görlitz- Softwarelösung für Energieeffizienz
09.05.2017 17:03 Alter: 8 yrs

Mehrwert-Dienstleistungen mit intelligenten Messsystemen

Auf der Euroforum Jahrestagung „Stadtwerke 2017“ stand auch das Thema „Intelligente Messsysteme und Mieterstrom“ in der Diskussion. In einer Breakout Session informierten die Experten von Thüga SmartService GmbH zu Beispielen für Smart Meter Lösungen in der Wohnungswirtschaft.


Dr. Urs Wehmhörner, Abteilungsleiter Energieeffizienz bei der Thüga SmartService GmbH, gibt in seinem nachfolgenden Beitrag Einblick in ein Pilotprojekt MIETERSTROM mit intelligenten Messsystemen.

Foto: Opens external link in new windowwww.rolandhorn.de

Welche Dienstleistungen wünscht (oder erwartet) die Wohnungswirtschaft durch den Einsatz von Smart Meter? Welche Vorteile hat ein Stadtwerk gegenüber Wettbewerbern, insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen wie Mieterstrom? Diese Fragen stellen sich in Verbindung mit dem bevorstehenden Smart Meter-Rollout, dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und der Diskussion um ein Mieterstromgesetz. Die Thüga SmartService GmbH antwortet hierauf mit dem Dienstleistungspaket MIETERSTROM sowie Pilotprojekten zum Thema Mehrspartenmessung.

Unter „Mieterstrom“ wird die Stromerzeugung und Stromvermarktung in einer sogenannten Kundenanlage verstanden. Ein typisches Bei­spiel dafür ist die Unter­verteilung eines Mehr­familienhauses. Hieraus leitet sich der Name Mie­terstrom ab, wobei entsprechende An­gebote nicht auf Miet­objekte beschränkt sind sondern ebenso für Wohnungseigentümer­ge­mein­schaften oder z. B. Gewerbezeilen gelten.

Die Stromerzeugung erfolgt üblicherweise mit einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage und/oder einer Photovoltaik-Anlage. Häufig befindet sich die Stromerzeugungsanlage im Eigentum eines Contractors. Dieser beliefert seine Kunden üblicherweise mit einem sicher­en Vollstromprodukt, bestehend aus dem direkt vor Ort erzeugte Strom und Reststrom aus dem öffentlichen Netz.

Mieterstrom wird dadurch attraktiv, dass bei der Vermarktung von lokal erzeugtem Strom innerhalb einer Kundenanlage einige Strom­preisbestandteile entfallen. So entfällt z. B. die Stromsteuer für Anlagen kleiner 2 MW, wenn der erzeugte Strom in räumlicher Nähe verbraucht wird. Weiterhin ist das Netzentgelt, sowie alle an die Netznutzung gekoppelten Abgaben und Umlagen, nur für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom zu entrichten. Lediglich die EEG-Um­lage, welche an die Lieferung an Letzt­ver­braucher gekoppelt ist, ist immer zu zahlen.

Exkurs zum künftigen Mieterstrom-Gesetz

Gegenwärtig wird viel darüber diskutiert, dass künftig auch Mieter die Energiewende mitgestalten sollen. Hierzu wird mit einem Mieterstrom-Gesetz, welches noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll, ein erster Rechtsrahmen geschaffen. Nach vorliegendem Arbeitsstand gilt das Gesetz für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung. Der als Mie­ter­strom im Gebäude verbrauchte Photo­voltaik-Strom soll trotz fehlender Einspei­sung ins öffentliche Netz eine verringerte EEG-Förderung, den sogenannten Mieter­stromzuschlag, erhalten. 

Die Thüga SmartService GmbH

Die Thüga SmartService GmbH ist aus den beiden Servicegesellschaften Thüga Metering­Service GmbH und Thüga Energieeffizienz GmbH hervorgegangen. Wesentliches Ziel dieses strategischen Zusammenschlusses ist, die vorhandenen Digitalisierungslösungen und das energiewirtschaftliche Know-how zu bündeln und weiter auszubauen. Das Portfolio umfasst nun Zählerfernauslesung, Energie­daten­management, Marktkommu­nikation, Smart-Energy und IT-Services, Maßnahmen für eine effiziente Nutzung und Erzeugung von Energie bis hin zur Breit­bandvernetzung sowie Smart Meter Gateway-Administration. Wir sind als erster und bisher einziger Dienst­leister für die Smart Meter Gateway Admini­stra­tion auf Basis des IT-Grundschutz zertifiziert. Hiervon profitieren unsere zahlreichen Kunden, denn diese ersparen sich die zeit- und kostenintensiven Erst- und Folgezerti­fi­zierungen eines eigenen ISMS.

Was kennzeichnet unsere Dienstleistung MIETERSTROM?

Mieterstromprojekte fordern ein hohes Maß an informationstechnologischer und energiewirtschaftlicher Kompetenz. In der Thüga SmartService bündeln wir exakt diese Kompe­tenzen unter einem Dach. Mit dem Ergebnis, unsere  MIETERSTROM-Projekte zeichnen sic einerseits durch eine dezentrale und bedarfsgerechte Stromerzeu­gung und andererseits durch ein Messkonzept auf Basis von intelligenten Messsystemen aus.

Eine energiewirtschaftlich korrekte Abbildung von Mieterstromprojekten hängt wesentlich mit der gewählten messtechnischen Umset­zung zusammen. Das Messkonzept bildet die Grundlage, um jene Strommengen zu identifizieren, die innerhalb der Kundenanlage erzeugt und direkt vermarktet werden. Hierfür haben wir ein zukunftsfähiges Konzept entwickelt. Es baut auf den Regelungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende auf. Die messtechnische Grundlage bildet das sogenannte Summenzähler-Modell (siehe linke Grafik), wobei durch den Einsatz intelligenter Messsysteme alle physikalischen Stromflüsse in der Kundenanlage, bzw. im Gebäude, hochaufgelöst bestimmt und energiewirtschaftlich korrekt ausgewiesen werden (siehe rechte Grafik). Die hierzu entwickelte Systematik erweitert unsere existierenden Software-as-a-Service-Angebote für Energie­versorger. Somit erhalten MIETERSTROM-Interessenten von uns eine skalierbare, automatisierte und daher zukunftsorientierte Umsetzungslösung und profitieren direkt von unserem mess- und softwaretechnischen Know-how als zertifizierter Gateway-Admi­nistrator. 

Pilotprojekt zur Mehrspartenmessung

Nach den Regelungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sollen intelligente Messsysteme spartenübergreifend einsetzbar sein. Welche Möglichkeiten sich hieraus ergeben können und was bei der technischen Umsetzung einer Mehrsparten­messung zu beachten ist, testen wir derzeit in einem umfangreichen Pilotprojekt. Im Rah­men des Projekts wurde ein Wohngebäude mit intelligenten Strom-, Gas-, Wärme­mengen- und Wasserzählern ausgerüstet. Alle Zähler werden über Smart Meter Gate­ways ausgelesen, wobei mehrere Zähler an ein Gateway angebunden sind. Die Anbindung erfolgt entsprechend der Tech­nischen Richt­linie TR-03109-1. Alle Messdaten werden in unseren Systemen erfasst, verarbeitet und für Abrechnungszwecke zur Verfügung gestellt. Derzeit sind weitere Pilotprojekte in Planung, um in diesem Themenumfeld zusätzliche Erfahrungen zu sammeln.

Fazit

Das Messstellenbetriebsgesetz schafft eine interoperable und flächendeckende Daten­kommunikation und ermöglicht damit Ange­bote von innovativen Dienstleistungen. Unsere modularen Smart Meter Lösungen für alle Stadtwerke und Energieversorger in Deutschland, innerhalb und außerhalb der Thüga-Gruppe, wie MIETERSTROM und Mehr­spartenmessungen, setzen konsequent auf intelligente Messsysteme. Sie erschließen die interessante Kundengruppe Wohnungs­wirt­schaft und ermöglichen durch die gleichzeitige Messung von mehreren Energieträgern weitere Energie- und Effizienzanalysen. Wett­bewerbliche Messstellenbetreiber können sich über unsere Mehrwerte und Dienstleistungen differenzieren und den Smart Meter Rollout dadurch vertrieblich vorantreiben.