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Mehr Markt und mehr Europa wagen
Ohne Frage ist die geplante EEG-Reform ein wichtiger Schritt, um auf dem Pfad der Energiewende weiter voranzukommen. Sie reicht aber nicht aus, um diese zukunftsfähig zu machen und die Kosten in den Griff zu bekommen. Sollen Erneuerbare Energien langfristig erfolgreich und international durchsetzungsfähig sein, sind weitere Schritte und Maßnahmen hin zu marktlichen Strukturen erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), die Dr. Hubertus Bardt, Energieexperte am Institut in seinem Beitrag reflektiert.
Auch wenn die Integration Erneuerbarer Energien in den Strommarkt das ordnungspolitische Ziel der Entwicklung eines neuen Marktdesigns ist, wird eine zeitlich begrenzte Förderung weiterhin notwendig sein. Die Förderung von technologischen Entwicklungen muss aber mit der Schaffung eines langfristig günstigeren und klimafreundlicheren Angebots an Stromerzeugungsmöglichkeiten begründet werden. Deshalb sollte das Fördersystem so umgestaltet werden, dass zukünftig nicht mehr eingespeiste Mengen, sondern der erzielte Wert des eingespeisten Stroms gefördert wird. Der Anlagenbetreiber erhielte den Anreiz erneuerbaren Strom dann einzuspeisen, wenn er einen möglichst hohen Wert hat und entsprechend gebraucht wird. Bei steigenden Preisen ist eine Abschmelzung der Fördersätze angeraten.
Mehr Anreiz im Fördersystem
Überflüssiger Strom mit einem Wert von Null sollte künftig auch keine Förderung erhalten. Für die temporäre Unterstützung Erneuerbarer Energien sollte ein Aufschlag auf die am Markt erzielten Erlöse gezahlt werden. Die Förderung wird als prozentualer Aufschlag auf die Markterlöse bis zu einer fixen absoluten Obergrenze definiert. Somit entfällt die Vergütung bei fehlenden Markterlösen.
Die Förderung folgt dem Prinzip der Auktionierung von Zuschlägen. Kapazitätsmengen werden entsprechend dem Ausbauplan der Energiewende definiert und schrittweise zum Zugang zur Förderung versteigert. Der geringste prozentuale Zuschlag auf das Marktergebnis bekommt den Zuschlag und kommt in die Förderung für einen definierten Zeitraum (zum Beispiel 10 Jahre). Die ausgeschriebenen Kapazitätsmengen werden schrittweise reduziert, da Mitte des Jahrhunderts kein weiterer Zubau erfolgen muss. Sollte der Anteil Erneuerbarer Energien trotzdem zu gering sein, ist eine dauerhafte Steuerung durch den Emissionshandel ausreichend, um das übergeordnete und technologieneutrale Ziel der Senkung von Treibhausgasemissionen zu realisieren. Der Finanzbedarf wird über den im Auk tions verfahren minimierten Zuschlag verringert. Damit werden Überrenditen vermieden. Gleich zeitig wird der Zugang für europäische Anbieter geöffnet. So entstehen zusätzliche Effizienzvorteile durch den erhöhten Wettbewerb und die unterschiedlichen natürlichen Bedingungen im europäischen Binnenmarkt. Mit diesem Vorschlag für eine Förderung Erneuerbarer Energien erfolgt eine enge Anbindung an den Strommarkt. Zudem ist das System auf ein Auslaufen der Förderung angelegt, indem die Fördermengen kontinuierlich verringert werden. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) nimmt Teile der hier skizzierten Anforderungen auf. Den Kern der Förderung bildet jedoch eine gleitende Marktprämie, die die Marktpreisschwankungen weitgehend ausgleicht. Eine grundlegende Marktsteuerung wird damit nicht realisiert. Auch wird die Euro päisierung nicht weiter vorangetrieben. Im Kern bleibt das EEG ein Instrument einer na tional gedachten Energiewende.
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