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KWK - eine „Königsoption“ für die Energiewende
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die ideale Form der Energieerzeugung, um das künftig auf Erneuerbare Energien ausgerichtete Stromsystem in Deutschland zugleich flexibel und versorgungssicher zu gestalten.
Denn Kraft-Wärme-Kopplung stabilisiert durch schnelle Verfügbarkeit die Stromnetze. Zu diesem Ergebniss kommt die diesjährige Jahrestagung des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK). Doch noch immer behindern bürokratische Hürden den zügigen Ausbau. Berthold Müller-Urlaub, der Präsident des B.KWK fordert deshalb, dass die Politik jetzt den Weg für den Ausbau der KWK frei machen muss.
Herr Müller-Urlaub, wie schätzen Sie den Stand der Koalitionsverhandlungen in Sachen Energiepolitik nach den Ihnen vorliegenden Informationen?
Für die Kraft-Wärme Kopplung (KWK) hat der bisher vorgelegte Entwurf der Arbeitsgruppe Energie nicht viel Erfreuliches parat. Zwar soll das Ausbauziel der KWK von 25 % an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 beibehalten werden, was grundsätzlich begrüßenswert ist. Doch leider ist dies nichts Neues, dieses Ziel wurde bereits vor geraumer Zeit gesetzlich formuliert. Wie aber dieser bereits überfällige Ausbau zusätzlich gestützt werden soll, wird allerdings nur Gegenstand eines Prüfauftrages. Eine wirkliche Aussage zu handfester Förderung bleibt das Thesenpapier schuldig.
Hinzu kommt, dass dem Ausbau der KWK an anderer Stelle Steine in den Weg gelegt werden. Das Auferlegen einer EEG-Mindestumlage für Eigenstromerzeuger hindert unserer Ansicht nach massiv den wünschenswerten Ausbau der KWK. Eine Bagatellgrenze, die ausgleichend eingezogen werden soll, ist leider wenig konkretisiert.
Wie bewerten Sie die Aussagen zur Rolle der Eigenerzeuger?
Eigenerzeuger sollen auch einen Beitrag zu den Netzkosten leisten. Dies ist umso verwunderlicher, wenn man bedenkt, dass die Netze durch die Eigenerzeugung kaum genutzt werden. Dass die Belastung der Eigenerzeugung durch EEG –Umlage und Netzentgelte dem formulierten Ziel des KWK – Ausbaus in Industrie, Gewerbe und im Privaten diametral entgegensteht, wird durch das Papier ignoriert. Einschränkend wird lediglich zur EEG-Umlage hinzugefügt, dass „Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugungsanlagen“ gewährleistet werden soll. Bei Netzentgelten soll wiederum diskutiert werden, ob beispielsweise eine Aufteilung der Netzentgelte in einen Grundund einen Leistungspreise zu ausgeglichenen Ergebnissen führen kann. Darüber hinaus bleibt das Thesenpapier stumm, wenn es um den Stichpunkt des klimafreundlichen Wärmemarktes und KWK geht. Hier hätte man gerne die Aussage gelesen, dass eine energetische Sanierung des Gebäudebestandes zukünftig nur sinnvoll mit der KWK zu realisieren ist.
Immerhin wird in Aussicht gestellt, die EUEffizienzrichtlinie schnell in deutsches Recht umzusetzen, um die darin vorgesehenen „Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile der KWK gegenüber anderen Heizungssystemen“ zu nutzen. Zu weiteren Einsatzmöglichkeiten der KWK in einem neuen Energiemarktdesign schweigt sich das Papier komplett aus. Aus Sicht der Kraft-Wärme Kopplung hat der Ansatz der Koalitionäre in spe viel Nachholbedarf und nutzt die Chancen nicht, die die KWK für ein neues Energiemarktdesign bietet.
Ist ein Vergleich mit der „Schwarzbrennerei“ nicht diffamierend?
Mit irreführenden Behauptungen wird derzeit in der Öffentlichkeit suggeriert, bei der dezentralen Stromeigenerzeugung in KWK handele es sich um „Schwarzbrennerei“ und es komme hier zu einer „Entsolidarisierung“ der Stromverbraucher, weil sich die Betreiber von KWKAnlagen mit dem selbst genutzten Strom nicht an der Aufbringung der EEG-Umlage beteiligen würden. Nach der krausen Logik dieser Argumentation müsste man dann wohl auch jeden Stromverbraucher, der einen stromeffizienten Kühlschrank erwirbt, für die dadurch bei seinem Strombezug aus dem Netz eingesparten Kilowattstunden mit Umlagen belasten. Im Übrigen ist bereits nach geltendem Recht für sämtlichen Strom aus KWK-Anlagen, der nicht selbst verbraucht sondern an Dritte geliefert wird, die volle EEG-Umlage zu entrichten. Das betrifft nicht nur den Strom aus kommunalen Heizkraftwerken in der Nahund Fernwärmeversorgung und den aus KWK-Anlagen in der Industrie und im Gewerbe in die Netze der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom. Sondern selbst den an die Mieter eines Mehrfamilienhauses gelieferten Strom aus einem Klein-BHKW im Heizungskeller. Benachteiligt sind durch diese Regelung vor allem Contracting-Anbieter, die in eine Stromerzeugung aus hocheffizienten KWK-Anlagen investieren würden, um neben der Wärme den dezentral erzeugten Strom an die Nutzer im Objekt zu liefern, die aber unter diesen Voraussetzungen nicht zum Zuge kommen.
Wie kann man nach Ihrer Ansicht den Anteil von KWK-Anlagen an der Stromerzeugung erhöhen?
Es braucht für den Ausbau von hocheffizienten KWK-Anlagen verbesserte Rahmenbedingungen, um das im KWK-Gesetz fixierte Ziel einer Steigerung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 % auch tatsächlich zu erreichen. Wichtig ist uns eine klare Präferenz für Strom aus KWK in einem neuen Strommarktdesign und die Vorgabe förderlicher rechtlicher Regeln für die dezentrale Vermarktung von KWK-Strom. Als notwendig sehe ich auch die flankierende Unterstützung durch eine kommunale Planung für den Wärmebereich, wie sie von der EUEnergieeffizienzrichtlinie gefordert wird. Die seit Anfang 2013 unter dem Begriff „Strompreisbremse“ lancierten Pläne zur Belastung der KWK-Eigenerzeugung mit der EEGUmlage sind definitiv der falsche Weg. Dies wäre kontraproduktiv im Hinblick auf den notwendigen Anreiz für den Zubau von KWKAnlagen. Es macht wenig Sinn, einerseits neue KWK-Anlagen durch Zuschlagszahlungen nach Die Kraft-Wärme-Kopplungseinheit „Block 5“ in Uppsala wurde am September 2005 eingeweiht Foto: Vattenfall dem KWK-Gesetz zu fördern und andererseits den Strom aus solchen Anlagen mit EEGUmlagen zu belasten, die eine solche Förderung aufzehren oder sogar überkompensieren.
Welche Vorschläge kommen von Ihrer Seite?
Als Anreiz für den im Interesse der Energiewende erforderlichen raschen Ausbau müsste der gesamte aus hocheffizienten KWK-Anlagen stammende Strom von der EEG-Umlage frei bleiben. Damit hätten neben den Eigenerzeugern auch Contracting-Anbieter und ebenso Stadtwerke einen Anreiz, in KWKAnlagen zur Lieferung von Strom im räumlichen Zusammenhang zu investieren. Die lokale Wertschöpfung würde gestärkt und zugleich wäre der Ausbaubedarf der überregionalen Transportnetze, der sich zunehmend als Flaschenhals der Energiewende erweist, deutlich vermindert.
Denn Kraft-Wärme-Kopplung ist als die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische oder elektrische Energie und Nutzwärme zugleich das effizienteste Prinzip zur energetischen Nutzung von Brennstoffen, gleich ob fossil oder erneuerbar. Ihre wesentlich erweiterte Anwendung ist für Klimaschutz und Ressourcenschonung unverzichtbar. Verschwendung können wir uns künftig nicht mehr leisten.
www.bkwk.de