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< Wärme aus der Raffinerie
11.12.2015 10:53 Alter: 9 yrs
Kategorie: Digitalisierung

Kraft-Wärme-Kopplung stärken

In einer Anhörung Anfang November wurde der vom Bundeskabinett am 23. September 2015 verabschiedete Gesetzentwurf zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) diskutiert. Ein breites Bündnis aus Wirtschafts- und Umweltverbänden kritisiert jedoch die Neufassung des Gesetzes. Der Gesetzentwurf verkenne den Stellenwert der KWK, blockiere deren Potenziale und bleibe hinter den Erfordernissen zurück, so das Verbändebündnis. Die Kopplung von Strom- und Wärmeerzeugung verdiene wesentlich mehr Aufmerksamkeit seitens der Politik. In einem Gastbeitrag unterstreicht Elmar Burgard, Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH, warum die hocheffiziente KWK-Technologie als ein idealer Begleiter der Energiewende mehr Unterstützung durch die Politik erfahren muss.


Foto: Lutz Ebhardt

Die KWKG-Novellierung wird von der Politik als wichtiger Schritt angesehen, um das Klimaschutzziel 2020, also die 40 % CO2-Einsparung gegenüber 1990, zu erreichen. Schon jetzt werden durch KWK-Anlagen etwa 56 Millionen Tonnen CO2 jährlich im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme eingespart. Insofern ist die Novelle des KWKG von großer Bedeutung für die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie für die kommunale Energieerzeugung in Deutschland. Positiv zu werten ist, dass der Referentenentwurf die Stärkung der KWK in der öffentlichen Versorgung unterstreicht und damit die Bedeutung kommunaler Fernwärmenetze für eine klimafreundliche, effiziente und ressourcenschonende Wärmeversorgung würdigt.

Rückgrat der Fernwärmeversorgung

Wegen massiven Preisverfalls an den Stromgroßhandelsmärkten ist die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung in den letzten beiden Jahren dramatisch zurückgegangen, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Stellungnahme zum KWKG-Entwurf. Vor diesem Hintergrund fordert er eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen.

Ein Diskussionspunkt im Gesetzentwurf ist die vorgesehene Förderung bestehender Anlagen. Investitionen in die Modernisierung von Anlagen und ein weiterer Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung lassen sich mit den vorgeschlagenen Förderbedingungen nicht anreizen. Damit verschenkt die Bundesregierung erhebliche CO2-Einsparpotenziale, und hochmoderne umweltschonende Anlagen müssen vom Netz gehen.

Kraft-Wärme-Kopplung ist zudem das Rückgrat der Fernwärmeversorgung. Nur wenn ein wirtschaftlich rentabler Betrieb durch Kraft-Wärme-Kopplung möglich ist, haben wir als Unternehmen auch die Möglichkeit, mehr erneuerbare Energien in die Fernwärmeversorgung zu integrieren und damit die Wärmewende stärker in die Städte und Ballungsräume zu tragen. Gerade die KWK mit Fernwärmeauskopplung schafft zusätzliche Optionen, Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien sinnvoll zu nutzen, statt teuer und auf Kosten der Endverbraucher abzuregeln.

Benachteiligungen abbauen

Im Vertrauen auf das im Koalitionsvertrag der Berliner Regierungsparteien bestätigte Ziel eines Anteils der KWK an der gesamten Stromerzeugung von 25 % bis 2020 haben viele Unternehmen in diese klimaschonende Technologie und in die effiziente Wärmeversorgung auf Basis von Wärmenetzen investiert. Zur Rettung des KWK-Anlagenbestands ist die Einführung eines neuen Zuschlags vorgesehen. Dies ist ein richtiger Schritt, allerdings ist hier Nachbesserung notwendig.

Beispielsweise werden Anlagen mit einer Leistung von weniger als zwei Megawatt von der Bestandsunterstützung ausgeschlossen. Das trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die gerade im Leistungsbereich zwischen fünf Kilowatt und zwei Megawatt investiert haben. Damit würden ausgerechnet dezentrale KWK-Konzepte beispielsweise in Wohnquartieren und kommunalen Einrichtungen wie Schulen oder Schwimmbäder benachteiligt. Ebenfalls zu kritisieren ist die undifferenzierte und niedrige Förderung von neuen Mini-KWK-Anlagen. Hier sind weitere Größenklassen nötig und eine Stärkung dieses unterschätzten Marktsegmentes.

Nicht nachzuvollziehen ist im Gesetzentwurf die Beschränkung der KWKG-Förderung für KWK-Anlagen, deren Strom selbst verbraucht wird (sogenannte Eigennutzung). Für mich ein Schritt in die falsche Richtung. Gerade der Energiedienstleistungssektor wird hierdurch benachteiligt und das, obwohl durch modernisierte Heizanlagen und Versorgung mit KWK-Strom ein großer Beitrag zur CO2-Einsparung und Entlastung der Netze geleistet werden könnte.

Die Absicht der Bundesregierung, das bislang geltende Ausbauziel von 25 % KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung künftig auf die sogenannte regelbare Stromerzeugung zu beziehen und damit abzusenken, ist nicht nachzuvollziehen. Nach Ansicht vieler Experten unnötig, ja sogar kontraproduktiv.

Der Bedarf an effizienten und flexiblen Kraftwerken steigt. Deshalb sollte der Bundestag, wie auch vom Bundesrat gefordert, daran festhalten, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromerzeugung auf 25 % zu steigern. Wenn dies auch bis 2020 kaum noch erreichbar scheint, wäre eine Streckung des bisherigen 25-%-Ziels bis zum Jahr 2025 ein Vorschlag.

Heizkraftwerk in Gotha jetzt noch effizienter

Den Stellenwert von Kraft-Wärme-Kopplung können wir exemplarisch am Heizkraftwerk der Stadtwerke Gotha belegen. Nach dem Wegfall der Industrie waren die zwei alten Kohlekraftwerke der Stadt unwirtschaftlich geworden und ein neues Heizkraftwerk wurde im September 1994 in Betrieb genommen. Hier produzierten zwei Gasturbinen und fünf Gaskessel Wärme für die Neubausiedlung in Gotha-West, für die Innenstadt und für einige städtische Gebäude wie das Rathaus oder die Bauschule.

In den letzten Jahren wurde das Kraftwerk für insgesamt 3,4 Millionen Euro modernisiert. Es arbeitet nun nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung und produziert sowohl Wärme als auch Strom durch die Verbrennung von Erdgas. Die zwei Gasturbinen und drei der fünf Gaskessel wurden durch vier modernere und effizientere Gasmotoren ersetzt. Wir nutzen zudem das Kühlwasser der Motoren und geben es als Warmwasser an die Gothaer Haushalte ab. So setzt das Kraftwerk jede zur Verfügung stehende Energieform wirtschaftlich und umweltfreundlich ein. Die Stadtwerke speisen den Strom in das örtliche Stromnetz und vermarkten ihn auch an der Börse.

Ab 2016 wird wegen des großen Interesses der Gothaer Bürger direkt ökologisch erzeugter KWK-Strom angeboten. Unter dem Label „Gotha KWK Stabil 2018“ kann der Kunde nun nicht nur heimischen Strom mit dementsprechend kurzen Transportwegen, einer damit verbundenen Entlastung der Übertragungsnetze und noch dazu einer Wertschöpfung direkt vor Ort erhalten, sondern auch noch eine Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2018.

Derzeit versorgt das Kraftwerk knapp 9.000 Haushalte in Gotha mit Fernwärme. 2014 wurden rund 13,5 Mio. Kubikmeter Erdgas eingesetzt und damit circa 70.000 Megawattstunden Wärme und 44.000 Megawattstunden Strom produziert. An kalten Wintertagen produziert das Kraftwerk bis zu 1.000 Megawattstunden Wärme für die Gothaer Haushalte.

Energiewendetechnologie nicht ausbremsen

KWK und Wärmenetze sind für die Umsetzung der Energiewende im Wärmebereich sowie für die Erreichung der Energieeinspar-, Effizienz- und Klimaschutzziele in Städten und Gemeinden von zentraler Bedeutung. Neben der Stromerzeugung ist KWK auch für die Wärmeversorgung beispielsweise von Krankenhäusern und Wohnquartieren unverzichtbar. Und in Verbindung mit Wärmespeichern und Power-to-Heat leistet die flexible KWK nicht nur einen relevanten Beitrag zur Versorgungssicherheit, sondern auch zur Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in das Energiesystem.

KWK ist die ideale Technologie für die Energiewende, schnell, dezentral und dort, wo Strom und Wärme gerade gebraucht werden. Zudem bildet sie eine wichtige Klammer zwischen Strom- und Wärmemarkt. Deshalb sollten wir die CO2-Einsparpotentiale von KWK und Fernwärme nicht verschenken.

www.stadtwerke-gotha.de