Nachricht
Kraft-Wärme-Kopplung im „Grünbuch Energieeffizienz“ nur eine Randnotiz
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) soll einerseits den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien befördern und den Übergang zur wettbewerblichen Ausschreibung weiterführen. Für den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) orientiert das Gesetz weiterhin vorrangig auf den Strommarkt, andere Sektoren wie der Wärmemarkt bleiben dagegen ausgeblendet. Ein Kommentar von Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK)
Die Politik versteht die Energiewende offensichtlich als reines Stromthema. Dabei ist umweltpolitisch der Wärmemarkt aufgrund seiner Größe wesentlich bedeutender. Die notwendige Verbindung zwischen Strom- und Wärmemarkt kann Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durch die gekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom schaffen. Doch mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird dieser besondere Beitrag für die Energiewende verkannt. Plant die Bundesregierung den Abbau der Hocheffizienztechnologie KWK? Zwar tut sich auf den ersten Blick energiepolitisch einiges: Beschluss des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes (KWKG 2016), Strommarktgesetzes, Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017). Aber beispielsweise liegt das seit 1. Januar 2016 in Kraft getretene KWKG 2016 nach wie vor bei der Europäischen Kommission in Brüssel und wartet auf die beihilferechtliche Prüfung. Dies verursacht Ungewissheit und Verunsicherung in Bezug auf die Förderung von neuen und modernisierten KWK-Anlagen sowie Bestandsanlagen. Potenzielle KWK-Investoren werden dadurch abgeschreckt und Hersteller leiden unter den ausbleibenden Aufträgen.
KWK teilweise ausgebremst
Hinzu kommen noch weitere Hemmnisse: So werden im neuen EEG 2017 Mieterstrommodelle mit KWK gegenüber denen mit PV benachteiligt. Mittels Verordnungsermächtigung können diese teilweise von der EEGUmlage befreit werden. Dies gilt jedoch nicht für Mieterstrommodelle mit KWK, obwohl ihr Beitrag zur CO2-Senkung bei Einsatz regenerativer Brennstoffe noch größer ist als der von PV. Auch im neuen Strommarktgesetz wird beim bedarfsgerechten Ausbau der Elektrizitätsversorgungsnetze die Stromerzeugung aus KWK-Anlagen nicht mit der aus erneuerbaren Energien gleichgestellt.
Bleibt KWK eine Randnotiz?
Die energiepolitischen Entwicklungen zeigen eine klare Tendenz: KWK wird in ihrer Funktion als notwendiger Partner der fluktuierenden erneuerbaren Energien nicht wahrgenommen. Im kürzlich veröffentlichten „Grünbuch Energieeffizienz“ taucht Kraft- Wärme-Kopplung lediglich am Rande auf. Dabei sind die erneuerbaren Energien nach wie vor für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit vom Einsatz flexibler Kapazitäten abhängig. Umso wichtiger ist es, dass diese flexiblen Erzeugungsanlagen so sauber und umweltfreundlich wie möglich funktionieren. Daher muss der Ausbau der erneuerbaren Energien Hand in Hand mit dem Ausbau der KWK gehen, die Ressourcen schont und weniger CO2 emittiert.
Hier muss die Politik endlich deutliche Signale setzen. Ist KWK weiterhin erwünscht: Ja oder Nein? Ohne eine klare Entscheidung für die Kraft-Wärme-Kopplung stagniert die KWKBranche in Zukunft.