Nachricht
Kosten der Energiewende stabilisieren
Öffentliche Kritik der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI): Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert weder Klimaschutz noch Innovationen und hätte damit als zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimapolitik versagt. Feste Einspeisevergütungen setzten demnach „keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien“. In der Zusammenfassung des Gutachtens kommen die Experten zu dem Schluss: „Das EEG lässt sich damit auch aus innovationspolitischer Sicht in seiner jetzigen Form nicht rechtfertigen.“
Die Kritik der Expertenkommission ist für Bundeswirtschafts- und Energieminister Siegmar Gabriel (SPD) nicht nachvollziehbar. Für ihn hat das EEG als Markteinführungsinstrument dazu geführt, dass der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von etwas über 6 Prozent im Jahr 2000 auf nun über 23 Prozent gestiegen ist. Doch diese positive Sicht des Ministers ist nur die halbe Wahrheit. Das EEG steht auch nach seiner Revision von 2012 in der Kritik. Denn die Kosten der von der Bundesregierung eingeleiteten „Energiewende“ erlebt der Endverbraucher unter anderem durch die EEG-Umlage an seinem Strompreis. Die Gefahr einer Abwanderung deutscher Unternehmen ins Ausland wird nicht nur vom Wirtschaftsverband DIHK gesehen. Von den staatlichen Belastungen auf die Strompreise ganz zu schweigen.
EEG marktiorientiert ausgestalten
Zum Vorschlag der Expertenkommission Forschung und Innovation, das EEG abzuschaffen, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber: „Ich unterstütze die Schluss folgerungen der Expertenkommission For schung und Innovation hinsichtlich des Reformbedarfs des EEG ausdrücklich. Die „produce-andforget“-Logik des alten EEG muss schleunigst überwunden werden. Jede Förderung von erneuerbaren Technologien muss so ausgestaltet sein, dass sie Wettbewerbs- und Innovationsanreize setzt.
Auch der BDEW vertritt die Meinung: „Das EEG abzuschaffen wäre der falsche Weg. Notwendig ist eine entschlossene EEG-Reform, die den ungesteuerten Ausbau-Boom in vernünftigere, ökonomisch effiziente Bahnen lenkt. Die Vorstellungen der Bundes regierung gehen hier grundsätzlich in die richtige Richtung, insbesondere beim Thema Markt- und Systemintegration der Erneuer baren Energien.“
Das Wirtschaftsministerium hat jetzt den „Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts“ fertiggestellt. Näch ster Schritt ist die Abstimmung der Inhalte unter den Ressorts. Der Gesetzentwurf zum neuen EEG sieht u. a. vor, die Eigenstrom-Erzeugung zum Teil mit der ÖkostromUmlage zu belasten. Damit scheint Minister Gabriel an seinem umstrittenen Vor haben festzuhalten, die Betreiber von Kraft werken, die Strom zum Eigenverbrauch erzeugen, stark an den Kosten der Energie wende beteiligen. So heißt es im aktuellen Referentenentwurf, „ es werde eine „ausgewogene Regelung für eigen erzeugten, selbstverbrauchten Strom eingeführt“.
Daraus folgert, die Politik muss jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, die Stromkosten der Industrie auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau zu halten.
Das wird der Lackmustest sein. Sonst sind alle politischen Reden zur Bedeutung der Industrie wertlos. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, durch eine schnelle und tatsächlich grundlegende EEG-Reform die Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien in Deutschland zu retten.
Lothar Müller