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Kategorie: Nachhaltigkeit
Kompetenz in Energietechnik
Vorhandene Energienetze sichern heute zuverlässig die Energieversorgung in Deutschland. Grundlage dafür ist eine leistungsfähige Netzinfrastruktur. Für deren Niveau sind die Energieversorgungsunternehmen und externe Dienstleister verantwortlich. Letztere tragen gerade auf dem Sektor Energietechnik und Netzservice durch ihre Fachkompetenz mit zum Funktionieren des gesamten Energieversorgungssystems bei und sind oft erster Ansprechpartner für die Betreiber von EEG-Anlagen. Zum Thema Anschluss von EEG-Anlagen im Netzausbau sprachen wir mit Frank Edelmann, Geschäftsführer der bundesweit aufgestellten SSS Energietechnik und Netzservice GmbH.
Herr Edelmann, die SSS Gruppe ist ein gefragter Partner beim Anschluss von EEG-Anlagen im Netzausbau. Woraus leiten sie diesen Stellenwert ab? Wir blicken heute auf eine fast siebzigjährige Tradition in der Elektrotechnik zurück. Unser Portfolio ist in dieser Zeit mit den Ansprüchen der Energiewirtschaft gewachsen und umfasst heute Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette elektrischer Energieinfrastrukturanlagen sowie weitere technische Dienstleistungen. Von der Planung, Projektierung und Montage über den Netzbetrieb und die Instandhaltung. Als Multi-Utility-Dienstleister bieten wir Lösungen in den Sparten Gas, Wasser, Fernwärme, Beleuchtung und Kommunikation. Und dies komplett von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme. Die komplette Auslegung des Nieder- und Mittelspannungsnetzes zählt zu unseren Kernkompetenzen. Nach Vorschriften des BDEW und der regionalen EVU werden Übergabe- und Kundenstationen geplant und errichtet. Durch Übernahme der Genehmigungsplanung und Ausführung aller Gewerke im eigenen Haus sind wir in der Lage, die Anlagen schnell ans Netz zu bringen. An unseren siebzehn Standorten in fünf Bundesländern bieten wir individuelle Betreuung vom Hausanschluss bis zum FTTx-Netz. Der Vorteil für unsere Kunden liegt in der Verbindung unserer langjährigen Erfahrung, unserem aktuellen Fachwissen und unserer Kreativität für individuelle Lösungen: Wir bieten maximale Qualität und Gesamtlösungen aus einer Hand.
Der Stromnetzausbau nimmt Gestalt an, wie sehen Sie diese Entwicklung? Netzausbau ist angesagt, dies kann für ein Unternehmen der Energietechnik nur positiv sein. Aber es geht ja nicht nur um die „Stromautobahnen“, die in der Verantwortung der Übertragungsnetzbetreiber liegen. Auch in den Verteilnetzen, also Nieder-, Mittel- und Hochspannung, ist an immer mehr Orten ein verstärkter Netzausbau zum Transport von Photovoltaik-, Biomasse- oder Windstrom nötig. Durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ändern sich die Anforderungen an die Verteilnetze, sie werden zu „Sammelnetzen“, die dezentral erzeugten Strom aufnehmen und an vorgelagerte Netzebenen bis hin zum Höchstspannungsnetz abführen. Ich denke, im Fokus steht dabei die Weiterentwicklung der Verteilnetze aus Sicht von Netzplanung, Netzbetrieb und Netzservice. Denn es geht letztlich um die Themen hohe Versorgungssicherheit und fortgesetzte Systemstabilität.
Das Ziel der deutlichen Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien führt zu einer massiven Zunahme dezentraler Erzeugungsanlagen. Eine damit verbundene dezentrale Einspeisung führt zu einer deutlichen Veränderung der Lastflüsse im Netz. In der Folge sind oft Netzverstärkungen und -erweiterungen notwendig. Auslöser für erforderliche Netzmaßnahmen entstehen im Wesentlichen durch die Spannungsanhebung im Niederspannungsund Mittelspannungsnetz sowie der Umspannung. Eine Bearbeitung und Netzberechnung zum Anschluss der Einspeiseranlagen ist deshalb notwendig.
Welchen Stellenwert hat der Anschluss von EEG-Anlagen im Netzausbau?Die Wege zu den durch die Energieversorger vorgegebenen Einspeisepunkten werden immer länger. Trassen von mehreren Kilometern sind keine Ausnahme. Die Investoren haben starkes wirtschaftliches Interesse, ihre Leistung schnell ins Netz zu bringen. Zeit ist hier Geld. Wir können aus eigener Erfahrung berichten, dass gerade die dingliche Sicherung von Trassen in möglichst kurzer Zeit hohe Anforderungen an die Planer stellt, die hier anders als bei Planungen für Energieversorger nicht die Netzanschlussverordnung bei den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und Pächtern im Rücken haben. Durchsetzen werden sich speziell bei größeren Projekten baubegleitende Planungen.
Für PV-Anlagenbetreiber gibt es eine aktuelle Information der Bundesnetzagentur. Was beinhaltet diese? Einige Netzbetreiber verlangen für den Anschluss einer PV-Anlage an das Netz verpflichtend einen Zweirichtungszähler, auch wenn hinter dem Zähler kein bzw. nur ein geringer Stromverbrauch vorliegt. PV-Anlagenbetreiber mussten dafür einen Stromliefervertrag abschließen. In der Folge war für die Betreiber eine vergleichsweise hohe Grundgebühr zu zahlen, auch wenn kein oder nur ein geringer Stromverbrauch erfolgte. In dieser Sache hat nun die Bundesnetzagentur festgelegt, dass jegliche Entnahme aus dem Netz und Einspeisung in das Netz messtechnisch zu erfassen ist. Die Clearingstelle EEG hat nun hierzu bereits Ende Dezember 2009 empfohlen, für eine oder mehrere PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30kW, wegen des allenfalls geringfügigen Einspeise- oder Bezugsstroms über einen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre die Bezugsgröße zu ermitteln. Bei einem solchen Thema stehen wir als Dienstleister zur Verfügung und übernehmen neben der Installation und Einrichtung auch die Einholung notwendiger Zustimmungen beispielsweise der zuständigen Eichbehörde, des Netzbetreibers und des Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Stromlieferanten. Was gilt es seitens der Anlagenbetreiber für die Netzanschlussbearbeitung von Erzeugungsanlagen zu beachten? Der Anschlussnehmer ist verantwortlich für die Antragstellung mit dem Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage und dem Einheiten- Zertifikat der Eigenerzeugungsanlage. Der Netzbetreiber ist zuständig für die Ermittlung des geeigneten Netzanschlusspunktes und die Benennung des Netzanschlusspunktes. Aus Sicht der Anschlussnehmer ist die Dimensionierung des Anschlussnehmernetzes zu erklären, das Inbetriebsetzungsprotokoll für eine Eigenerzeugungsanlage vorzulegen sowie die Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement abzugeben. Danach setzt der Netzbetreiber den Netzanschlusspunkt, nimmt die Überprüfung und endgültige Festlegung vor.