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15.02.2021 14:56 Alter: 4 yrs

Klimawende im Aufschwung

In den nachsten Jahren gibt es grose Themen zu bearbeiten, wie den Klimaschutz. Bis 2050 soll die europaische Mondlandung im Rahmen des Green Deals stattfinden: eine klimaneutrale Wirtschaft. Bis zur Zwischenetappe 2030 sollen 55 Prozent weniger Treibhausgase emittiert werden. Und auch Deutschland hat sich ambitionierte Ziele gesetzt.


Prof. Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partnerin Becker Büttner Held Foto: BBH

Prof. Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held benennt in ihrem Gastbeitrag die zentralen Herausforderungen, um beim Ziel Klimawende das notwendige Schrittmaß zu behalten.

Nicht nur Deutschland, sondern auch die USA haben ihre selbstgesteckten Klimaziele für 2020 übertroffen. Sage und schreibe 80 Millionen Tonnen CO2 hat Deutschland weniger emittiert – 42,3 % weniger noch als 1990. Wir erinnern uns: Die Zielmarke lag bei „nur“ 40 %. Ähnlich in den USA: Statt der avisierten 17 % weniger im Vergleich zu 2005 wurden im Jahr 2020 sogar 21,5 % weniger CO2 in die Luft geblasen. Das sind für sich genommen recht erfreuliche Ergebnisse für den Klimaschutz. Allerdings muss man diese Zahlen natürlich im Kontext betrachten.

Durch die besonderen Umstände im Rahmen der Corona- Pandemie – weniger Verkehr, weniger Energienachfrage, weniger Produktion – bleiben die Fortschritte im Klimaschutz ein wohl eher punktueller Nebeneffekt, der sich auf die in Paris 2015 vereinbarten Klimaziele im Übrigen kaum auswirken wird: Auch wenn weltweit die Emissionen im letzten Jahr um rund 7 % zurückgegangen sind, wird die Erderwärmung nur um 0,01 Grad Celsius gedämpft. Ein minimaler Beitrag zum Paris Agreement, das ja darauf abzielt, die Erderwärmung unter 2 Grad Celsius zu halten. Selbst wer meint, die Corona-Pandemie hätte doch wenigstens etwas Gutes, nun ja, der muss schon ein stark ausgeprägtes Faible für Feinheiten haben.

Klimawende muss für Wirtschaft Wachstumsfaktor sein

Nein. Eine echte Klimawende muss so gestaltet sein, dass sie auch und gerade in einer florierenden Wirtschaft funktioniert. Genau das ist es, was der Europäische Green Deal verspricht. Mit dem Green Deal und dem geplanten EU-Klimaschutzgesetz wird der Klimaschutz fest auf der europäischen Ebene verankert. Bis 2050 soll die europäische Mondlandung im Rahmen des Green Deals stattfinden: ein klimaneutrales Europa mit einer klimafreundlichen Industrie, sauberen Technologien und einem nachhaltigen Finanzsystem. Bis zur Zwischenetappe 2030 sollen 55 % weniger Treibhausgase emittiert werden, darauf hat sich der Europäische Rat am 11.12.2020 geeinigt. Auch die EU-Kommission hatte sich für diese Zielmarke stark gemacht.

Für die europäische Wirtschaft bedeutet das eine enorme Kraftanstrengung – aber gleichzeitig auch eine einzigartige Chance, ihre Unternehmensstrategie nachhaltig und langfristig auszurichten. Green Deal, EU-Klimaschutzgesetz und Klimaneutralität haben das Potential, ein echter Wachstumsmotor für Europa zu werden. Die Mehrzahl an Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Sektoren bekennt sich zu dem Vorhaben. Darunter zahlreiche Industrieunternehmen, für die die Umstellung auf zero emissions teilweise einen grundlegenden Umbau ihrer Herstellungsprozesse bedeutet. Denn der Green Deal kommt nicht nur für die Europapolitik einer Mondlandung gleich, sondern auch und gerade für die Wirtschaft.

Nun haben wir mit dem Europäischen Emissionshandel ja bereits ein seit vielen Jahren etabliertes und wirkungsvolles europäisches Instrument, um den Klimaschutz mitgliedstaatenübergreifend umzusetzen. Die im europäischen Emissionshandel pflichtigen Sektoren leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, denn auf sie entfällt ein großer Teil der Emissionsminderungen der letzten Jahre. Die Teilnehmer am Zertifikatehandel tragen damit erheblich dazu bei, dass wir in Europa immer weniger Treibhausgase ausstoßen. Klar ist allerdings, dass das EU ETS im Rahmen des Green Deals reformiert und an das 2030er Reduktionsziel angepasst werden muss. Dies passiert mit dem Paket „Fit for 55“ noch in diesem Jahr. Schließlich begann die 4. Handelsperiode 2021 und erstreckt sich bis 2030. Konkret könnte eine Justierung der ETS-Rahmenbedingungen so aussehen, dass der lineare Reduktionsfaktor erhöht wird. Dadurch wird eine weitere Verknappung der zur Verfügung stehenden Emissionszertifikate erreicht. Die Frage lautet dann: Was bedeuten die zusätzlichen Minderungsleistungen für die Adressaten des ETS in der kommenden 4. Handelsperiode?

Den Non-ETS-Bereich einbeziehen

Noch ein weiteres Detail im Green Deal ist an dieser Stelle interessant. Das Klimaziel minus 55 % soll nämlich nicht allein durch die aktuellen ETS-Sektoren erreicht werden; es sollen explizit auch Sektoren aus dem Non-ETS-Bereich, wie Verkehr und Gebäude, Berücksichtigung finden. Wie die Lastenverteilungsverordnung entsprechend angepasst wird, um dieses Ziel zu erreichen, ist aktuell noch offen.

Wie nimmt man die aktuellen Non-ETS-Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft zukünftig in die Verantwortung? Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten: Entweder man erweitert den bestehenden europäischen Emissionshandel um die Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Oder man führt einen neuen, separaten Emissionshandel ein. Dabei sollte man stets vor Augen haben, dass die Vermeidungskosten gerade im Bereich Gebäude und Verkehr sehr unterschiedlich sind zu den Vermeidungskosten in den bisherigen EU-ETS-Sektoren. Das würde eher für einen eigenen Emissionshandel sprechen, denn ein gemeinsames System würde die Zertifikatepreise noch weiter steigen lassen. Ein völlig neues ETS würde allerdings einen nicht unbeachtlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Für beide Optionen gilt schließlich der Anspruch, die Neuerfassung der weiteren Sektoren in kohärenter Weise mit den bereits bestehenden Vorgaben für die 4. Handelsperiode zu verknüpfen.

Blick auf Deutschland

Der Green Deal hat das Potential, ein echter

Schauen wir nach Deutschland: Hier ist seit dem Januar 2021 der nationale Emissionshandel nach dem BEHG in Kraft. Dabei muss ganz grundsätzlich sichergestellt werden, dass es zu keiner Doppelbelastung von Anlagen des EU-Emissionshandels kommt. Und perspektivisch werden wir eine Antwort auf die Frage brauchen, wie sich unser nationaler Emissionshandel europäisch anknüpfen lässt. Als einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz muss man den Kohleausstieg in Deutschland sehen, für den jüngst durch das Kohleausstiegsgesetz der Weg frei gemacht wurde. Die EU-Kommission gab grünes Licht für das Ausschreibungsregime für Steinkohle- und kleinere Braunkohlekraftwerke: Die Maßnahme sei mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar. Eine beihilferechtliche Genehmigung für feste Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken steht allerdings noch aus.

Schließlich wird das EEG 2021 dazu beitragen, bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch von 65 % zu erreichen und die EU-Klimaziele (Reduktion der CO2- Emissionen um 55 %) einzuhalten. Hierfür ist eine Erhöhung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien erforderlich, diese sollen im ersten Quartal 2021 definiert werden: wichtige Impulse, die nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen mit sich bringen, sondern auch für die Klimaschutzdebatte entscheidend sein werden.

Was wir brauchen, ist eine Klimawende im Aufschwung. Eine Klimawende, die gleichzeitig ein Wachstumsmotor ist. In Deutschland und Europa.

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