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21.12.2022 14:08 Alter: 2 yrs

Keine Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzen

In einem gemeinsamen Appell vom 26. Oktober 2022 zum EU-Gasmarktpaket sprechen sich der Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zusammen mit führenden Branchenvertretern für eine Änderung des aktuellen Entwurfs der EU-Kommission zur Gasmarkt-Richtlinie (2021/0425 (COD)) aus. Für den DWV spricht der Vorsitzende Werner Diwald, dessen aktuelle Wortmeldung wir gern für unsere Leser übernehmen.


Werner Diwald, Vorsitzender DWV Foto: Boris Trenkel

„Die Richtlinie wird aktuell auf der europäischen Ebene abgestimmt und hat das Potenzial, die Wasserstoffwirtschaft dauerhaft zu schädigen, die Energiewende zu hemmen und Stadtwerke in existentielle Gefahr zu bringen.“ Werner Diwald

Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) setzt sich seit 1996 für eine nachhaltige Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Industrie ein und stellt den Aufbau einer grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft als Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung in den Fokus. Der DVGW ist die im Energiewirtschaftsgesetz benannte Institution für Wasserstoffinfrastrukturen und die technischen Regeln des DVGW sind der Garant für eine sichere Gas- und Wasserversorgung auf international höchstem Standard. Die Pläne der EU-Kommission zum vertikalen und horizontalen Unbundling gefährden sowohl die Transformation als auch den Aufbau einer dringend notwendigen Wasserstoffinfrastruktur und schaffen ein erhebliches Investitionshemmnis für die Marktakteure und müssen daher im Kern überarbeitet werden. Denn die geplanten Vorgaben der EU zur Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzbetreibern entziehen den bestehenden Gasnetzbetreibern jegliche betriebswirtschaftliche Perspektive zum Aufbau eines klimaneutralen Gasnetzes.

Gasnetzbetreiber und Stadtwerke befüchten Existengefährdung

Bestehende und gut ausgebaute Gasnetze können für den Transport von Wasserstoff ideal genutzt werden. Nach den EU-Entwürfen wäre ein gemeinsamer Netzbetrieb von Gas und Wasserstoff allerdings mit sehr hohen Hürden verbunden. Bei den in Deutschland überwiegend vertikal integrierten Stadtwerken, die einen Großteil des deutschen Gasverteilnetzes betreiben, würde eine Transition zu Wasserstoff durch die Vorgaben zur vertikalen Entflechtung gar gänzlich ausbleiben. Die notwendige Versorgung lokaler Industrie- und Haushaltskunden mit klimaneutralem Wasserstoff bliebe somit aus und die unternehmerische Grundlage der Netzbetreiber würde eingeschränkt – mit erheblichen Folgen für kommunale Haushalte.

Drei gravierende Folgen für Volkswirtschaft und Verbraucher

Investitionshemmnisse: Es gäbe keine Anreize für die heutigen Netzbetreiber in den Um- und Ausbau der bestehenden Gasnetze zu Wasserstoffnetzen zu investieren.

Stopp der grünen Wasserstoff-Transformation: Bleibt die Versorgung mit grünem H2 aus, sind die nicht elektrifizierbaren Teile der Wirtschaft (Industrie und KMU) nicht mehr wettbewerbsfähig und haben keine Möglichkeit zur Transformation.

Ausbleibender Import von grünem Wasserstoff aus Europa: Ohne entsprechende Netze können keine Importe stattfinden. Für beide Verbände führt der vorliegende Entwurf zu volkswirtschaftlich negativen Auswirkungen. Unsere gemeinsame Auffassung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum viele der heutigen, regulierten Gasnetzbetreiber durch die strikten Entflechtungsvorgaben faktisch vom Betrieb des Wasserstoffnetzes ausgeschlossen werden sollen. Die Trennung führt zu höheren Kosten für die Verbraucher, zum Verlust der Sicherheit für den Betrieb des Energiesystems sowie zu unnötigen Verzögerungen für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

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