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< Paradigmenwechsel in Verteilernetzen
01.04.2015 09:14 Alter: 10 yrs

Intelligente Messsysteme fordern verlässliche Rahmenbedingungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. Februar 2015 ein Eckpunktepapier für das Verordnungspaket Intelligente Netze vorgelegt. „In vielen Punkten stimmen wir mit dem Bundeswirtschaftsministerium zur Einführung von intelligenten Messsystemen überein“, sagt Michael Riechel, Sprecher des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. Er verweist aber im folgenden Beitrag darauf, dass die Einführung von intelligenten Messsystemen verlässliche Rahmenbedingungen verlangt.


Foto: Thüga AG

Je mehr Strom ein Kunde verbraucht, desto eher lohnt sich für ihn ein Messsystem. Daher teilt die Thüga-Gruppe die Ansicht des BMWi, mit dem Einbau von Messsystemen bei Kundengruppen mit hohem Stromverbrauch und damit hohem Effizienzpotential zu beginnen. Als sinnvoll wird auch der verpflichtende Einbau von Messsystemen bei Einspeisern von Erneuerbaren Energien (z. B. Besitzern einer PV-Anlage) gesehen. Bei Neubauten sowie Renovierungen sollten hingegen lediglich intelligente Zähler eingebaut werden. Diese besitzen im Gegensatz zu den aufwendigeren Messsystemen keine WAN (Weitverkehrsnetz)-Anbindung. Auch sollte der Haushaltskunde darüber entscheiden können, ob und wie er die Messwerte aus seinem Zähler visualisieren lässt. Auf Wunsch können Haushaltskunden auch ein intelligentes Messsystem wählen. Der Fokus bei Einführung von intelligenten Messsystemen sollte letztlich auf das Kosten-/Nutzenverhältnis gelegt werden.

Finanzierung – Kosten umgehend anerkennen

Eine Preisobergrenze für den Messstellen betrieb von intelligenten Messsystemen hält die Thüga-Gruppe für nicht sachgerecht. Und auch die jetzigen Bedingungen gewährleisten dem Verteilnetzbetreiber keine angemessene Refinanzierung des Rollouts: Entweder, weil Investitionen erst in der nächsten Regulierungsperiode geltend gemacht werden können, oder, weil sie ihn einseitig mit Kostenrisiken belasten. Da aber insbesondere in der Startphase der Einführung hohe Anlaufkosten entstehen, z.B. für den Aufbau der IT-Landschaft, fordert die Thüga-Gruppe, dass Verteilernetzbetreiber diese Kosten umgehend in die Netzentgelte einrechnen können. Weiter sollte der erhöhte Aufwand bei den laufenden Betriebskosten dem Kunden verursachungsgerecht, individuell in Rechnung gestellt werden.

Realisierung braucht technische und prozessuale Klarheit

Der vorgeschlagene Zeitplan lässt dem Verteilnetzbetreiber grundsätzlich Freiräume, um den Rollout möglichst effizient zu gestalten. Die Messsysteme basieren auf einer neuartigen Technologie mit hohen technischen Anforderungen. Daher muss vor dem Start des Rollouts die Praxistauglichkeit sichergestellt werden. Außerdem müssen die neuen Marktprozesse definiert sein. Um technische und prozessuale Sicherheit zu bekommen, schlägt die Thüga-Gruppe daher koordinierte, umfangreiche Tests vor.

Thüga-Thesenpapier zeigt Lösungen

Die Unternehmen der Thüga-Gruppe, die in Summe etwa 5,5 Millionen Stromzähler verantworten, haben ein Thesenpapier erarbeitet. Es zeigt auf, wie Messsysteme effizient, praxis tauglich und kundenorientiert eingeführt wer den können.

Das Papier umfasst die vier Schwer punkte: Finanzierung, technische und zeitliche Umsetzung sowie Zielgruppe des Rollouts.

Gegenwärtig diskutiert die Thüga-Gruppe das Thesenpapier mit Politik und Verbänden und wird die gesammelten praktischen Erfahrungen weiterhin in den Prozess der Verordnungsgebung einbringen.

Thesenpapier der Thüga-Gruppe: www.thuega.de