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Gas gehört zur Kraft-Wärme-Kopplung
Die sehr ambitionierten Ziele der Energiewende sind nicht ohne klimafreundliche Energieträger und Technologien zu erreichen. Dazu gehört Erdgas als innovativer, kostengünstiger und klimaschonender Energieträger als auch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als eine moderne Effizienztechnologie. Gibt das neue KWK-G 2016 die richtigen Impulse für den weiteren Einsatz von Erdgas in KWK-Anlagen? Erste Gedanken nach der Beschlussfassung des Bundestages äußert Dr. Gerhard Holtmeier, Mitglied des Aufsichtsrates Zukunft Erdgas e.V. und Mitglied des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft aus München.
Der Bundestag hat das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 2016 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit kann das KWK-Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten und Planungssicherheit schaffen. Die bisherigen Stellungnahmen aus der Energiewirtschaft sind durchaus positiv, verweisen aber auch auf weiter notwendige Stellschrauben. So ist insbesondere die Einbindung von Gas-KWK-Anlagen weiter unbefriedigend.
Licht und Schatten
Sicher ist positiv zu bewerten, dass konkrete Mengenziele für den KWK-Ausbau (bis 2025 120 TWh) festgelegt wurden. Auch kann die Verlängerung des Gel tungszeitraums von 2020 auf 2022 als eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gesehen werden. Aber sind die jetzt vorliegenden Korrekturen im Gesetz aus reichend, um die Potenziale der KWK-Technik für Effizienzsteigerungen im Wärmemarkt und den Klimaschutz zu heben? Und bekommen wir hinsichtlich des Einsatzes von Gas als CO2-armer und klimafreundlicher Energie trä ger jene sicheren Investitions be dingungen, um gerade der Wärmeversorgung die notwendigen Impulse zu geben?
Erdgas besitzt nicht nur eine bedeutende Rolle für die Energiewende. Vielfach wird unterschätzt, dass es auch ein wichtiger Energieträger für die Wärmeversorgung ist. Beispiel ist die Berliner Wärmeversor gung, jede zweite Wohnung in der Metropole wird mit Erdgas geheizt.
Das Gesetz sieht eine Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung vor. Dazu zählt eine zusätzliche Bestandsförderung für gasbasierte Anlagen in der öffentlichen Versorgung in Höhe von 1,5 ct/kWh zeitlich befristet auf vier Jahre. Dies gilt auch für Anlagen, die bereits aus der KWK-Förderung herausgefallen sind. Insofern begrüßenswert, dass der Vorschlag aus der Energiewirtschaft für eine Bestands sicherung aufgegriffen wurde. Das ist auch deshalb wichtig, um die erreichten Ausbau erfolge der vergangenen Jahre zu sichern.
Gas-KWK-Anlagen ausgeblendet
Es ist schwer nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber neue und hocheffiziente Gas- KWK-Anlagen, die noch eine Förderung nach dem KWK-Gesetz 2012 erhalten, sowie kleinere KWK-Anlagen mit einer Leistung unterhalb von zwei Megawatt von der Bestands förderung ausschließt. Dies könnte man durchaus als eine ungerechtfertigte Benachteiligung sehen.
Wenn zudem eine Bestandsförderung für Kohle-KWK-Anlagen (wie im Gesetz nicht kategorisch ausgeschlossen wird) per Verordnung nachjustiert werden kann, sollte die Kohle-KWK in die Unwirtschaftlichkeit laufen, ergeben sich einige Fragen. Damit wäre für eine Umrüstung von Kohle- auf Gas-KWK-Anlagen kein Anreiz mehr gegeben, einen CO2-armen Energie träger einzusetzen. Von einem eventuellen Ausbau an Gas-KWK-Neuanlagen ganz zu schweigen.
Die bisher vorliegende Einschätzung, wonach jetzt ein KWK-Gesetz vorliegt, das für KWK- und Wärme netzsysteme die notwendige Grundlage zur weiteren CO2-Reduktion in der Energieversorgung und zur Unterstützung der Energiewende schafft, sollte aus Sicht der Gasbranche weiter kritisch verfolgt werden.
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