Nachricht
Finale BNetzA-Entscheidung: Energiewirtschaft setzt sich durch
Die 450 MHz-Frequenz soll zukünftig der „Digitalisierung der Energiewirtschaft“ dienen, so formuliert es die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Beschluss vom 16. November 2020. Stefan Reindl, Vorstandssprecher der TEAG Thüringer Energie AG, hat sich maßgeblich für den Zuschlag an die Energiewirtschaft engagiert. Für THEMEN!magazin skizziert er die Situation nach der BNetzA-Entscheidung.
„Es ist vollkommen richtig, dass man angesichts der drängenden Herausforderungen der Digitalisierung der Energie- und Verkehrswende der Energiewirtschaft mit ihren kritischen Infrastrukturen Vorrang einräumt. Zumal die Energiewirtschaft das 450-MHz-Frequenzband bereits erfolgreich für netzdienliche Anwendungen nutzt und bisher über kein exklusives Frequenzspektrum verfügt“.
Stefan Reindl
Über drei Jahre hatte das intensive Ringen um die zukünftige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenzen gedauert, jetzt ist die Angelegenheit entschieden: Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht die Frequenzen zukünftig bei den Anwendungen der kritischen Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Die Versorgerbranche benötigt die 450 MHz-Frequenzen dringend zur Schaffung eines digitalen, hochverfügbaren und schwarzfallfesten Kommunikationsnetzes zur Absicherung der Energie- und Verkehrswende.
Das „grüne Licht“ zu Gunsten der Energiewirtschaft kam jetzt von der Bundesregierung, welche die Frequenzvergabe mit einem sogenannten Vorbehalt blockiert hatte. Vorausgegangen waren langwierige Verhandlungen u. a. mit den Bundesministerien Wirtschaft, Inneres, Verteidigung und Verkehr bis hin zum Bundeskanzleramt. Das Bundesinnen- und Verteidigungsministerium hatten die 450 MHz-Frequenzen ebenfalls beansprucht.
Geschlossenes Auftreten bringt Erfolg
Diese Entscheidung ist ein Aufbruchssignal, auf das wir schon lange gewartet - und auf das wir voller Engagement auf allen Ebenen hingearbeitet haben. Mit Sicherheit auch ausschlaggebend ist die Geschlossenheit der Branche im Wettbewerb um die 450-MHz-Frequenzen. Im Sommer wurde mit einem Joint Venture ein bundesweiter Schulterschluss der Energie- und Wasserwirtschaft in „konzertierter Aktion“ erreicht. Nach der zum Anfang 2021 erwarteten finalen Frequenzvergabe soll das Joint Venture ein solides, finanziell abgesichertes Branchenmodell werden. Zusammen stellen diese Unternehmen auf 90 Prozent der Fläche Deutschlands rund um die Uhr die Energieversorgung sicher.
Ein richtungsweisender Etappensieg
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) konnten die Bedarfe für Breitbandanwendungen zwar darstellen. Hierfür wurden den BOS im 700 MHz-Frequenzbereich bereits exklusive Nutzungsrechte zugeteilt, die man bis heute aber praktisch nicht nutzt. Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft sind jederzeit bereit für eine kollegiale Kooperation und Zusammenarbeit mit den BOS – wie es die BNetzA-Entscheidung vorsieht.
Die nun erfolgte Frequenzzuweisung bei 450 MHz ist ein hart umkämpfter Etappensieg. Jetzt gilt es, im transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren der BNetzA, welches bis zum 18. Dezember dauern wird, weiter so überzeugend aufzutreten. Denn nun muss entschieden werden, wer letztendlich konkret die 450 MHz-Frequenzen für die Anwendungen für die kritischen Infrastrukturen betreiben wird. Hier steht das Joint Venture der Energie und Wasserwirtschaft ebenfalls wieder „im Ring“.
Der Beschluss unter: www.bundesnetzagentur.de/beirat-beschluesse