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Energiepolitik braucht mehr Europa
Die Europawahl vom 25. Mai wird nicht ohne Auswirkungen für die Energiewirtschaft sein. Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. fordert die Vollendung des Binnenmarktes für Energie engagiert anzugehen, denn das Ziel 2014 wurde nicht erreicht. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung unterstreicht in einem Gastbeitrag die Positionen der deutschen Energiewirtschaft für den BDEW im Ergebnis der Europawahl und betont, dass die EEG-Reform in Deutschland auf marktwirtschaftlichem Kurs gehalten werden muss.
In Sorge wegen des Erstarkens vieler europakritischer Parteien bei der Europawahl steht für die Energiewirtschaft fest: Gerade im Bereich der Energiepolitik brauchen wir mehr Europa und nicht weniger. Denn wir stehen vor der großen Herausforderung, den europäischen Binnenmarkt für Energie zu vollenden. Klar ist: Nationale Alleingänge bringen uns nicht weiter, gefährden die Versorgungssicherheit und erhöhen die Preise für die Verbraucher.
Zu einem vollendeten Binnenmarkt für Energie gehören in erster Linie eine freie Preisbildung auf Großhandels- und auf Endkundenmärkten sowie eine leistungsfähige Infrastruktur. Was angesichts der aktuellen Krise in der Ukraine nicht vergessen werden darf: Infrastrukturen, vor allem Übertragungs- und Ferngasnetze, lassen sich durch europäische Koordination besser planen und nutzen. Die Vorzüge zum Beispiel von Gasspeichern und LNG-Terminals entfalten sich am besten im Binnenmarkt. Die beste Absicherung gegen Krisen sind ohne Frage funktionierende und liquide Energiemärkte.
Klimaschutz nicht aufgeben
Beim Klimaschutz muss das EU-Parlament den eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen. Hier muss die EU weiter Führung zeigen - sowohl gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber der Weltgemeinschaft. Dieser globalen Herausforderung kann nur in internationaler Zusammenarbeit und mit den Kräften aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen begegnet werden. Nur ein einiges Europa hat genügend Einfluss auf die internationalen Klimaschutzverhandlungen. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt ausdrücklich das von der Kommission vorgeschlagene europaweit verbindliche CO 2 -Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030. Aufgrund der langfristigen Investitionszyklen ist es aus Sicht der Energieunternehmen von entscheidender Bedeutung, so frühzeitig wie möglich verlässliche europäische Rahmenbedingungen für 2030 zu schaffen. Zudem muss aus Sicht des BDEW das EUEmissionshandelssystem als zentrales Instrument zur Treibhausgasminderung fortgeführt und in seiner Glaubwürdigkeit und Integrität gestärkt werden. Langfristig muss es ein weltweit einheitliches Preissignal für Treibhausgasemissionen geben. Daher sollte sich die Staatengemeinschaft bis 2015 im Rahmen der UN-Klimaschutzverhandlungen dazu entschließen, ein weltweites Emissions handelssystem einzuführen. Mit Blick auf die Wasserwirtschaft ist es aus Sicht des BDEW notwendig, weiterhin langfristig die bewährten bestehenden Strukturen und die gute Qualität der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in allen Mitgliedstaaten zu sichern. Der vorsorgende Gewässerschutz sollte nach unserer Auffassung stärker als bisher in alle EU-Politikbereiche aufgenommen werden. Die generelle Herausnahme der Wasserwirtschaft aus dem Geltungsbereich der verabschiedeten Konzessionsvergaberichtlinie schafft vorerst einen politischen Konsens, der die bewährten Strukturen der Wasserwirtschaft erhält. Die Kommission darf jedoch den jetzt beschlossenen politischen Konsens auch in Zukunft nicht wieder infrage stellen. Dies gilt ebenso für das zur Verhandlung stehende Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), bei dem die hohen Qualitätsnormen der Wasser wirt schaft weiter gewährleistet werden müssen.
EEG-Reform auf marktwirtschaftlichem Kurs halten
Bei der EEG-Reform muss die Bundesregierung Kurs halten. Marktintegration und ein verlässlicher Ausbaukorridor sind wichtige Ansätze. Es ist und bleibt notwendig, die Erneuerbaren Energien Schritt für Schritt wettbewerbsfähig zu machen und sie in die Gesamtverantwortung für das Energiesystem einzubinden. Die vorgesehene verpflichtende Direkt vermarktung und die geplante Ermittlung der Förderhöhe im Wettbewerb sind dabei zentrale Elemente. Es soll künftig keine für Jahrzehnte festgelegte Einspeisevergütung mehr geben. Auch der nun vorgesehene Ausbaukorridor wird mehr Verlässlichkeit in den Umbau der Energieversorgung bringen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einbeziehung der Eigenerzeugung und des Selbstverbrauchs von Strom in die EEG-Umlage geht in die richtige Richtung, ist aber im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht weitreichend genug. Die Begünstigung der Eigenerzeugung trägt dazu bei, dass die EEGUmlage steigt. Wir sehen hier die Gefahr, dass bestehende Ausnahmeregelungen erhebliche Dynamik in den Ausbau der Eigenerzeugung bringen. Der rein betriebswirtschaftlich motivierte Ausbau von Eigenerzeugung und Selbstverbrauch führt zu einer Wettbewerbs verzerrung und damit tendenziell zu volkswirtschaftlich ineffizienten Erzeugungs strukturen. Die Verteilungswirkungen begünstigen die Nutzer des Selbstverbrauchsprivilegs und belasten die übrigen Verbraucher und den Staat. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ände rungen würden unweigerlich zu einer Aus weitung der Ausnahmetatbestände und damit zu einer Steigerung der EEGUmlage führen. Daher sollten alle Strom verbraucher, die die Infrastruktur des Energieversorgungs systems nutzen, in Zukunft auch angemessen an den Kosten für den Ausbau und Unter halt der Infrastruktur beteiligt werden.
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