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< Der Weg in das globale Wasserstoffzeitalter
13.11.2020 13:59 Alter: 4 yrs

Emissionshandel muss europäisch verzahnt werden

Der Deutsche Bundestag hat am 8. Oktober mit großer Mehrheit das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Damit wird erstmalig in Verkehr, Wärme und Mittelstand ein Preis für CO2-Emissionen eingeführt. Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft ERDGAS, begrüßt den CO2-Preis als marktwirtschaftliches Instrument für mehr Klimaschutz. Doch er kritisiert in seiner von themen!magazin aufgenommenen Wortmeldung die fehlende europäische Abstimmung.


Dr. Timm Kehler, Vorstand Brancheninitiative Zukunft ERDGAS Foto: Lotte Ostermann

Zukunft ERDGAS ist die Initiative der deutschen Gaswirtschaft. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern setzt sich die Initiative dafür ein, dass die Potenziale des Energieträgers sowie der bestehenden Gasinfrastruktur genutzt werden und informiert über die Chancen und Möglichkeiten, die Erdgas und grüne Gase wie Wasserstoff und Biogas für unsere Gesellschaft bieten. Getragen wird die Initiative von führenden Unternehmen der Gaswirtschaft. Branchenverbände und die Heizgeräteindustrie unterstützen Zukunft ERDGAS als Partner.

Das nunmehr im Bundestag beschlossene BEHG ist ein wichtiger Schritt in der deutschen Energie- und Klimapolitik. Es sieht vor, dass von Januar an Lieferanten von Diesel, Benzin, Heizöl oder Erdgas 25 Euro für jede Tonne Kohlendioxid bezahlen müssen, die der jeweilige Energieträger ausstößt. In Jahresstufen soll der Preis bis 2025 auf 55 Euro steigen. Es ist gut, dass mit dem nationalen Emissionshandel nun ein marktwirtschaftliches Instrument eingeführt wird, dass für mehr Klimaschutz sorgen soll und Anreize schafft, um in allen Sektoren weniger Treibhausgase auszustoßen. So, wie das BEHG aber verabschiedet wurde, ist es übereilt und klammert wichtige Punkte aus.

Doppelbelastungen und Unklarheit gefährden den Mittelstand

Denn es gibt nach wie vor keine Regelungen, die eine doppelte Belastung von bestimmten Großverbrauchern vermeiden. Während auf EU-Ebene derjenige zahlen muss, der CO2 emittiert, nimmt der deutsche Emissionshandel die sogenannten Inverkehrbringer, also beispielsweise Gashändler in die Pflicht. Das kann aber in bestimmten Situation dazu führen, dass Großverbraucher, die bereits am Europäischen Emissionshandel ETS teilnehmen, ein zweites Mal im deutschen Emissionshandel Verschmutzungsrechte erwerben müssen.

Zwar ist hier eine Verordnung geplant, doch während das BEHG schon in drei Monaten greift, kommt die Kompensationsverordnung möglicherweise erst zum Jahresende. Die deutschen Industrie- und Gewerbekunden sind aber auf eine planbare und verlässliche Klimapolitik angewiesen.

Deutschen Ansatz in das anerkannte europäische ETS-System überführen

Problematisch ist, dass Deutschland neben dem europäischen CO2-Preis einen eigenen in den Markt bringt, ohne dass es eine Aussicht gibt, wann und wie die beiden Preise harmonisiert werden sollen. Damit aber entsteht das sogenannte Carbon Leakage, also dass Industrieprozesse in Länder mit geringeren oder gar keinen Klimaauflagen verlagert werden. Es droht dadurch eine Abwanderung des industriellen Mittelstandes ins europäische Ausland.

Die Frage, wie Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen kompensiert werden sollen, ist bislang aber genauso ungeklärt wie die Frage der Doppelbelastungen. Vor allem aber ist ein klarer Plan nötig, wie der deutsche Ansatz in ein europäisches System überführt und in den bereits bewährten ETS integriert werden kann.

Meinungen zur Wortmeldung unter: Opens external link in new windowwww.zukunft-erdgas.info