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< Wie könnte die Stromversorgung im Jahr 2035 aussehen?
09.09.2016 16:23 Alter: 8 yrs

EEG-Novelle – ein Schritt in Richtung Wettbewerb

Zu den aktuellen energiepolitischen Beschlüssen des Bundesrates bewertet der BDEW Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft e.V. die EEG-Novelle als einen Schritt in Richtung Wettbewerb. Das Strommarktgesetz setzt mit Blick auf die Versorgungssicherheit allein auf eine Reform des bestehenden Energiemarktes. Dies ist aus Sicht des BDEW nicht ausreichend. Kapazitätsmechanismen bleiben deshalb weiter auf der Tagesordnung. Mit Blick auf die Beschlüsse unterstreicht Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung in seiner Wortmeldung die Position der Energiewirtschaft zu einigen Eckpunkten der EEG-Novelle.


Zu den aktuellen energiepolitischen Beschlüssen des Bundesrates bewertet der BDEW Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft e.V. die EEG-Novelle als einen Schritt in Richtung Wettbewerb. Das Strommarktgesetz setzt mit Blick auf die Versorgungssicherheit allein auf eine Reform des bestehenden Energiemarktes. Dies ist aus Sicht des BDEW nicht ausreichend. Kapazitätsmechanismen bleiben deshalb weiter auf der Tagesordnung. Mit Blick auf die Beschlüsse unterstreicht Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung in seiner Wortmeldung die Position der Energiewirtschaft zu einigen Eckpunkten der EEG-Novelle.

Mit Blick auf die Beschlüsse des Bundesrates sehen wir unsere Anregungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der EEG-Novelle in vielen Punkten bestätigt. Die geplanten Ausschreibungen für Strom aus Erneuerbaren Energien sehen wir als einen wirksamen Hebel, um den vereinbarten Zubaukorridor einzuhalten und dabei die Kosten zu senken. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr wettbewerblichen Strukturen. Damit dieses Instrument seine volle Wirkung entfalten kann, brauchen wir ein transparentes, faires Ausschreibungs- Design.

Ausschreibungen technologieoffen gestalten

Aus unserer Sicht schafft die EEG-Novelle auch die Grundlage zur Umsetzung der Vorgabe der Europäischen Kommission, Ausschreibungen künftig technologieoffen zu gestalten. Dem steht der BDEW grundsätzlich offen gegenüber. Wir warnen jedoch davor, die Systemumstellung zu früh zu beginnen. Zunächst sollten umfassende Erfahrungen mit den technologiespezifischen Ausschreibungen gesammelt werden, anstatt schon jetzt darüber nachzudenken, die Spielregeln erneut zu ändern. Solange die Rahmenbedingungen nicht entsprechend angepasst werden, bleiben technologieoffene Ausschreibungen ohnehin Zukunftsmusik. Das hierzu geplante Pilotprojekt ist zu klein dimensioniert, als dass es belastbare Erkenntnisse liefern könnte.

Netze entlasten

Der BDEW begrüßt die Neuregelung für zuschaltbare Lasten, mit der die Netze entlastet und Redispatch-Maßnahmen reduziert werden sollen. Es ist vernünftig, wenn Übertragungsnetzbetreiber künftig die Möglichkeit erhalten, Verträge mit Betreibern von KWK-Anlagen zu schließen, damit sie im Fall eines drohenden Netzengpasses die Stromeinspeisung unterbrechen und überschüssigen Strom aus dem Netz zur Wärmeerzeugung nutzen.

Das hierfür angedachte Gesamtvolumen von bis zu zwei Gigawatt ist eine realistische Größe. Im Hinblick auf die Systemsicherheit macht es Sinn, dass weitere zuschaltbare Lasten wie Speicher und Kühlhäuser kontrahiert werden können, wenn dieses Ziel nicht ausschließlich mit KWK-Anlagen erreicht wird.

Problematisches Mieterstrom-Modell

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Verordnungsermächtigung zur Einführung von Mieterstrom-Projekten vor. Demnach könnte die Regierung ohne weiteren Parlamentsbeschluss festlegen, dass für Strom, den Mieter aus einer PV-Dachanlage ihres Vermieters beziehen, nur eine reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden muss. Der zu entrichtende Strompreis wäre dann zwischen Vermieter und Mieter individuell auszuhandeln. Der BDEW sieht ein solches Gesetzesvorhaben allerdings kritisch. Es ist fraglich, ob Mieter von dieser Regelung tatsächlich profitieren würden. Niemand kann den Vermieter verpflichten, die Einsparungen, die er durch die Befreiung von der EEG-Umlage erzielt, an seine Mieter weiterzugeben. Hinzu kommt: Je mehr Akteure von der EEG-Umlage befreit werden, desto höher werden die Kosten für alle anderen Stromkunden.