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27.10.2015 11:13 Alter: 9 yrs

Digitalisierungsgesetz: Fairen Wettbewerb ermöglichen

Die Energiewirtschaft unterstützt das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), die gesetzlichen Grundlagen für die Digitalisierung der Energiewirtschaft zu legen.


Foto: Roland Horn

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) enthält der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi ) zur Digitalisierung der Energiewende jedoch noch zahlreiche Baustellen.

Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung zeigt für die Verfasser des Gesetzentwurfes einige Baustellen an.

Aus BDEW-Sicht können die vorgesehenen Regelungen - bei richtiger konkreter Ausgestaltung - einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das zukünftig immer stärker auf Erneuerbaren Energien basierende Stromversor gungssystem effizient zu steuern. Dabei müssen jedoch die Eingriffe in bestehende Prozesse und Organisationsstrukturen und die dadurch anfallenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen - dieser Aspekt kommt aus unserer Sicht noch deutlich zu kurz.

Wettbewerb verlangt faire Bedingungen

Der Referentenentwurf beinhaltet einige richtige Ansatzpunkte, so den Verzicht auf den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme. Der Wettbewerb im Messwesen sollte aber unter fairen, also gleichen Be dingungen erfolgen. Denn die Unternehmen der Energiewirtschaft können mit ihrem langjährigen Knowhow den erforderlichen Wandel erfolgreich mit gestalten - sowohl als Messstellenbetreiber als auch als Anbieter von neuen intelligenten Produkten und Dienstleistungen. Dafür müssen aber die Rahmenbedingungen diskriminierungsfrei ausgestaltet sein, damit gleiche Wettbe werbschancen bestehen.

Bisher sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich wettbewerbliche Messstellenbetreiber auf die betriebswirtschaftlich ertragsreichen Einbaufälle konzentrieren dürfen, während grundzuständige Messstellenbetreiber auch betriebswirtschaftlich unrentable Einbauten durchführen müssen. Seitens des Gesetzgebers wird stets eine Gleichbehandlung gefordert, an dieser Stelle jedoch nicht umgesetzt.

 

Investitionskosten und Datenqualität

Zu den offenen Fragen zählt nach unserer Auffassung auch die Refinanzierung der Investitionskosten bei den Messstellen be- treibern. Vor allem die erste Phase des Rollout zum Aufbau notwendiger Informa tionstechnologie führt zu hohen Investitionen. Diese müssen als Kosten im Rahmen der Entgeltregulierung anerkannt werden.

Aus BDEW-Sicht bilden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Preisobergrenzen für Messstellenbetriebsentgelte diese Kosten bisher jedoch nicht ab.

Das Gesetz muss darüber hinaus sicherstellen, dass jeder Netzbetreiber genau die notwendigen Daten zur Erfüllung seiner energiewirtschaftlichen Aufgaben in einer entsprechend hohen Qualität erhält, wenn dieser Prozess erfolgreich umgesetzt werden soll.

An verschiedenen Stellen weist der Referentenentwurf zudem missverständliche Formulierungen auf, diese können je nach konkreter Aus gestaltung einen sehr weitreichenden Eingriff in das bestehende Geschäftsmodell und Rollen der Netzbetreiber bedeuten.

Anzumerken ist, für ein Gesetz dieses Umfangs und dieser Bedeutung war die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgesehene zeitliche Planung für die Anhörung der Verbände sehr kurz. Für die Unternehmen sind nun die Fristen zur Umsetzung kaum einhaltbar. Es wäre für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn auch nach der Konsultation von Anfang Oktober eine diesbezügliche vertiefende Diskussion ermöglicht würde. Der BDEW wird sich bei der weiteren inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes intensiv einbringen.

www.bdew.de