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< Der Wert von Wasserstoff im Wärmemarkt
18.04.2023 15:51 Alter: 2 yrs

Die kommunale Wärmeleitplanung – zu komplex für einfache Gesetze

GETEC ist ein führender Partner der Industrie und der Immobilienwirtschaft für intelligente, effiziente und grüne Energielösungen in Europa.


Dr. Henning Lustermann, Leiter Segment Immobilien GETEC Plattform Deutschland Foto: Marie-Christin Photography

Häufig genug ist es gesagt worden: In der Klimapolitik haben wir ein Umsetzungs-, kein Erkenntnisproblem. Mit der Einführung einer kommunalen Wärmeplanung wagt sich die Ampelregierung nun an das wohl komplexeste Umsetzungsvorhaben, welches das Mehrebenensystem der Bundesrepublik zu bieten hat. Ein Gastbeitrag von Dr. Henning Lustermann, er ist Leiter Segment Immobilien der GETEC Plattform Deutschland.

Das Bundeswirtschaftsministerium plant ein Gesetz. Es geht darum, die Länder zu einer Wärmeleitplanung zu verpflichten; eine Obliegenheit, welche die Länder an die Kommunen weiterdelegieren dürfen. Mit einer verbindlichen kommunalen Wärmeleitplanung sollen Dekarbonisierungsfahrpläne entstehen, die geeignet sind, die nationalen Klimaziele zu erreichen. Damit verbunden ist eine generationenübergreifende Aufgabe – entsprechend gut gemacht muss das Gesetz sein. Denn dahinter steckt das wohl einmalige Transformationsvorhaben, das sich in der kommunalen Infrastruktur, der Art und Weise der Planungen, des bestehenden Bauplanungsrechts, der Genehmigungspraxis und vielem mehr niederschlagen wird. Das wird ganz unvermeidbar Zielkonflikte hervorrufen zu Fragen der Flächennutzung, des Grundwasserschutzes, des Denkmalschutzes, der Sozialverträglichkeit und wieder vielem weiteren mehr. Das Gesetz kann also nicht wie jedes andere Gesetz sein.

Gesetz ist lange überfällig

Dem Grunde nach ist ein solch planerisches und von der Bundesebene vorgegebenes Vorgehen längst überfällig. Es braucht lokale Partnerschaften vor Ort, in denen sich Kommunen mit Energiedienstleistern, Versorgern und Stadtentwicklern, gegebenenfalls mit Eigentümern und großen Wohnungsgesellschaften zusammentun und Fahrpläne entwickeln. Das kann ein solches Gesetz leisten. Auch leisten kann ein Gesetz, das bestehende und neue Förderstrukturen aufeinander abgestimmt und – selbstverständlich – auf das Ziel der CO2 -Reduzierung zugeschnitten werden. Noch immer fördern wir Dinge, deren Erfolg anfänglich nicht immer ausgemacht sind und deren Erfolge im Sinne der CO2 -Einsparung nicht belohnt werden. Bis hierhin mag es noch ein gemeinsames Grundverständnis über Parteien hinweg geben – bestenfalls.

Doch schon bei der eigentlichen Binsenweisheit, dass es für eine solch komplexe Aufgabe unbedingt ein ressortübergreifendes Handeln, ja eine gemeinsame Ebenen übergreifende Strategie von Bund, Ländern und Kommunen braucht, bauen sich leider Widerstände auf. Der besondere Blick der Kommunen – beheimatet im Bundesbauministerium – oder die fachliche Einschätzung des Bundesjustizministeriums zu einem veränderten, notwendigen Rechtsrahmen scheint noch nicht berücksichtigt zu sein in den Planungen des Bundeswirtschaftsministerium, das federführend für die kommunale Wärmeleitplanung zuständig ist.

Beispiel Kostenneutralitätsgebot

Ein gutes Beispiel ist hierfür die seit Jahren gebotene Flexibilisierung des Kostenneutralitätsgebots. Dahinter steckt die rechtliche Vorgabe, dass bei Umstellung auf eine gewerbliche Wärmelieferung die Kosten beim Mieter nicht höher als in der vorherigen Eigenversorgung liegen dürfen. Sozialpolitisch hört sich das durchaus vernünftig an. In der Praxis bedeuten extrem hohe Energiepreise jedoch, dass sich jeder Kostenvergleich erledigt hat, weil keine neue Investition im Bereich der gewerblichen Wärmelieferung diesem Kostenvergleich standhält. Doch das hieße: Leben im Status Quo. Keine Investitionen bedeuten keine Innovationen, bedeuten kein energieeffizientes Contracting, keine Sprünge in der Energieeinsparung – all die Dinge, die es jetzt aber dringend bräuchte, um die Klimaziele zu erreichen.

Dabei ist ein moderner Kostenvergleich, der Preisentwicklungen der Zukunft mitberücksichtigt und dadurch flexibilisiert wird, auch im sozialpolitischen Interesse. Es darf nicht darum gehen, den Mieterschutz zu gefährden. Aber zum einen führen energieeffiziente Heizungsanlagen zu einem geringen Verbrauch und damit zu geringen Kosten beim Endnutzer. Zum anderen besteht das Contracting aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, so dass bei einem stabilen Grundpreis die Energiepreissteigerungen nur über den Arbeitspreis weitergegeben werden. Die Verwerfungen der Energiemärkte kommen also nur zur Hälfte in den heimischen Wohnzimmern an – und das zählt.

Mit 11.500 Anlagen, die mehr als 5,4 GW thermische Energie erzeugen, ist GETEC von ihren vier regionalen Plattformen in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und Italien aus in insgesamt neun Ländern aktiv. Foto: GETEC Group

Anreizrahmen für Energieeffizienz schaffen

Eine weitere Notwendigkeit für eine ressortübergreifende Strategie ist in einem Anreizrahmen für Energieeffizienz zu sehen. Wir kennen heute noch nicht alle Technologien, die uns zur Klimaneutralität bringen, weshalb Technologieneutralität kein simples Schlagwort ist, sondern unbedingt auch in der kommunalen Wärmeplanung erhalten bleiben muss.

Nicht überall kann die Wärmepumpe das Mittel der Wahl sein. Es wird individuelle Lösungen geben müssen. Doch ausgerechnet dort, wo die Wärmepumpe vielleicht zum Einsatz kommt, gibt es möglicherweise noch einen jahrzehntealten Bebauungsplan, in dessen Aufstellungsbeschluss seinerzeit der Einsatz von elektrischen Heizungsanlagen rechtlich ausgeschlossen worden war. Können solche B-Pläne, die nicht mehr in die heutige Zeit passen, allgemein verbindlich außer Kraft gesetzt werden oder muss jeder B-Plan angefasst werden? Auch darauf muss ein Gesetz Antworten geben.

Worum geht es?

Ebenfalls klar ist, das wasserstofffähige Netze und Abnahmestellungen einer grundsätzlich neuen Dimensionierung und Qualität bedürfen. Deshalb muss die Nationale Wasserstoffstrategie weiterentwickelt werden, in dem ein einfaches Zertifizierungssystem entwickelt, Umwidmungen bestehender Netze vereinfacht und Genehmigungsverfahren zur Umrüstung verkürzt werden. Doch auch hier müssten Planungsprozesse mit anderen Ressorts abgestimmt und allgemein verbindliche Methoden und Zielstellungen aufgesetzt werden. Bislang liegen hier sogar Brüssel und Berlin über Kreuz. Im Kern geht es bei der kommunalen Wärmeplanung also um Folgendes: Verzahnung von Akteuren, Vereinfachung von Prozessen und langfristige Investitionsrahmen. Nicht in allem beweist die Empirie der bundesdeutschen Politik nur Erfolge. Die Zeitschiene, auf der all das geschehen muss, verkürzt sich Jahr um Jahr.

Umso wichtiger ist, dass das Gesetz zur kommunalen Wärmeleitplanung genau das einfordert und an den entscheidenden Stellen Pragmatismus und Umsetzungswillen erkennen lässt. Dann dürfte aus der Erkenntnis, dass wir in der Klimapolitik an Fahrt gewinnen müssen, auch schneller ein Umsetzungserfolg erkennbar werden.

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