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Dezentral, marktwirtschaftlich, klimaschonend
Das Energiewirtschaftsgesetz gibt in §1 einen Dreiklang vor, wie unser Energiesystem beschaffen sein soll, welchen Zielen sich die Energiepolitik in Deutschland verpflichtet fühlt: Versorgungssicherheit, Kosten- und Ressourceneffizienz sowie Umweltverträglichkeit bilden gemeinsam das sogenannte energiewirtschaftliche Zieldreieck. In der Theorie, so scheint es, ist an alles gedacht. Die Realität sieht freilich oft anders aus: Immer wieder scheint das bestehende Energiesystem an den Rand seiner Leistungsfähigkeit zu kommen, die Kunden klagen seit Jahren über steigende oder zumindest gleichbleibend hohe Energiepreise, deren größte Bestandteile seit jeher Steuern und Abgaben sind. Und der Umweltverträglichkeit ist trotz stetig steigenden Anteils regenerativer Erzeugung am Strommix nicht gedient, wenn etwa die Stilllegung von Kohlekraftwerken faktisch auf unbestimmte Zeit vertagt wird, weil sie seitens der Netzbetreiber als systemrelevant und damit unverzichtbar für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit eingestuft werden.
„Die auch politisch oft zu vernehmende Forderung, dass sich das Verbrauchsverhalten der Menschen den Verfügbarkeiten von Energie anzupassen habe, mag unter den gegebenen Umständen technisch plausibel klingen, erklärt aber nicht, wie dies kosten- und ressourceneffizient geschehen soll.“ Joachim Rumstadt
Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind gefragt
Dass die Bundesrepublik nach der Kernenergie auch aus der kohlebasierten Energieerzeugung aussteigt, ist entschieden. Auch STEAG akzeptiert diese Entscheidung. Womit wir hadern, ist weniger die Entscheidung an sich, als vielmehr die Art und Weise ihrer Umsetzung insbesondere für die Steinkohlekraftwerke und deren Betreiber. Denn Stilllegungsauktionen mit unbestimmtem Ausgang bieten weder den Unternehmen noch deren Beschäftigten die notwenige Planungssicherheit und Verlässlichkeit, die es aber dringend bräuchte, um die Stilllegung der Kraftwerke und die strategische Neuausrichtung der Unternehmen sozialverträglich gestalten zu können.
Dass jedoch gleich eine ganze Reihe von Steinkohlekraftwerken, die in der ersten Stilllegungsauktion bezuschlagt worden sind und zur Mitte dieses Jahres endgültig stillgelegt werden sollten, nunmehr seitens der Netzbetreiber als systemrelevant eingestuft wurden und die Bundesnetzagentur jetzt entscheiden muss, ob sie diesen Anträgen stattgibt, bedeutet für Betreiber und Beschäftigte neuerliche Ungewissheit und Beschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten.
Zum Kern des Problems
Was wie ein neuerliches Lamento, ein weiteres Hadern mit dem Unvermeidlichen klingt, führt jedoch zum Kern des Problems, das mich umtreibt: Je weniger unsere Stromnetze sich imstande erweisen, die zunehmend schwankenden Einspeisungen aus regenerativen Energien, die steigende volatile Entnahme durch immer mehr Wärmepumpen, eine steigend wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen und privaten PV-Anlagen problemlos zu handhaben, desto stärker wird paradoxerweise die Marktmacht der Netzbetreiber gegenüber den übrigen Marktteilnehmern wie Erzeugern, Händlern, Lieferanten und Kunden.
Das Netz mag nicht alles sein, aber ohne das Netz ist alles andere nichts. Und so rechtfertigt die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Energienetze nun mehr und mehr Ideen und Konzepte, bei denen die Netzbetreiber mehr und mehr in die Rolle des Vetospielers der Energiewirtschaft hineinwachsen. Ohne ein aktives Gegensteuern wird diese Rolle in Zukunft noch stärker zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn mit kostengünstigem Grünstrom betriebene Elektrolyseure in großem Maßstab Wasserstoff für die notwendige Dekarbonisierung von Industrie und Mobilitätssektor produzieren sollen, um die deutsche Volkswirtschaft auf Dauer auf den Weltmärkten wettbewerbsfähig zu erhalten. Weil die Ertüchtigung und der Ausbau der Netze insbesondere auf der Höchstspannungsebene – Stichwort Stromautobahnen – den ursprünglichen Ausbauplänen um Jahrzehnte hinterherhinkt, verlegen sich Netzbetreiber und Gesetzgeber inzwischen darauf, die absehbar größer werdenden Probleme in Sachen Versorgungssicherheit durch Verbrauchssteuerung in den Griff zu bekommen.
Paradoxum überwinden
Nach meiner Vorstellung braucht es dringend einer Ertüchtigung der Energieinfrastruktur, und zwar zuerst der Netze und dann der tageszeit- und wetterunabhängigen Erzeugungsanlagen. Dann – und nur dann – haben dezentrale, marktgerechte Lösungen und Konzepte eine Chance. Andernfalls werden wir auch weiterhin mit der paradoxen Situation leben müssen, dass aus Gründen der Wahrung von Netzstabilität Strom aus regenerativen Quellen wegen Überangebots an sonnen- und windreichen Tagen schlicht nicht erzeugt wird, weil das Netz nicht imstande ist, diese Menge an Energie aufzunehmen.
Oder wir sehen, dass die Interventionsbedarfe und die Interventionsluste der Netzbetreiber weiter zunehmen werden – auch in Bereichen, die ihnen nach dem Prinzip der Entflechtung der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette – kurz „Unbundling“ – durch den Gesetzgeber seit 1998 eigentlich von Gesetzes wegen verwehrt sind: So war kurzzeitig ein Gesetzentwurf im Umlauf, der z. B. den Nutzern von Elektrofahrzeugen oder Besitzern einer Wärmepumpe stundenweise Abschaltungen durch den Netzbetreiber hätte bescheren können, wenn dies aus Gründen der Netzstabilität notwendig erschienen wäre. Völlig zurecht hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, aus dessen Ressort der Entwurf stammte, diesen einkassiert mit den Worten: „Ich habe das gestoppt, weil ich der Auffassung bin, dass in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs immer das Prinzip galt, dass der Strom dann verfügbar ist, wenn er gebraucht wird.“
Rückfall in die alte Energiewelt?
Ein anderes Beispiel: Überall dort, wo es für den sicheren, stabilen Netzbetrieb leistungsfähige, flexible Erzeugungskapazitäten zur freien Disposition der Netzbetreiber geben muss, die bedarfsweise zuschaltbar sind, hat der Gesetzgeber geregelt, dass solche „besonderen netztechnischen Betriebsmittel“ (bnBM) geplant, gebaut und als vorgehaltene Reserve vergütet werden, ohne ansonsten am Marktgeschehen teilnehmen zu dürfen. Zu beobachten ist nun seit geraumer Zeit, dass die Netzbetreiber immer wieder bestrebt sind, derlei Anlagen künftig selber zu planen, zu bauen und zu betreiben – verbunden mit dem Argument, man wisse schließlich selbst am besten, was für ein stabiles Netz benötigt werde. Schon heute haben Netzbetreiber das Recht, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge oder Speicher, sogenannte Netzbooster, zu betreiben. Das aber ist der nächste Schritt hin zu einem Roll-back des Unbundling-Gedankens. Damit droht nun die alte, monopolistische Energiewelt durch die Hintertür der Netzstabilität und Versorgungssicherheit wieder Einzug in die energiewirtschaftliche Gegenwart zu halten.
Dabei ginge es auch ganz anders: Entspräche die Leistungsfähigkeit der Netze den tatsächlichen Bedarfen der sich wandelnden Energiewelt, in der Strom auch für den Wärmemarkt, die Mobilität usw. immer wichtiger wird, hätten auch andere Akteure am Markt eine Chance, ließen sich Kosten- und Ressourceneffizienz, wie vom Energiewirtschaftsgesetz gefordert, schneller und einfacher erreichen – zum Wohle nicht nur des Klimas, sonders letztlich auch des Geldbeutels der Kunden.
Im Auftrag der RheinEnergie AG errichtete die auf PV spezialisierte STEAG-Tochter STEAG Solar Energy Solutions GmbH innerhalb von zehn Wochen im bayerischen Münchberg einen Solarpark mit einer Leistung von 6,5 MWp. Herausfordernd war die Integration der neuen Anlage in die unmittelbar angrenzende, bereits zehn Jahre alte Bestandsanlage.
Passgenaue Lösungen für die Energiezukunft
Wie das geht, damit hat STEAG seit bald fünf Jahrzehnten Erfahrung: Wir bieten unseren Kunden und Partnern, darunter Raffinerien, Automobilfabriken und Zulieferer, Brauereien, Abfallverwertungsanlagen, Wohnquartieren und Privatkunden, passgenaue Lösungen rund um alle Fragen der Energie und Dekarbonisierung. Sei es im Bereich der Fernwärme, wo wir immer wieder mit technisch innovativen Lösungen aufwarten können, sei es bei Industriekundenlösungen, Großprojekten zur regenerativen Stromerzeugung oder auch am Regelenergiemarkt, wo wir seit mehreren Jahren eine der größten Speicheranlagen in Deutschland betreiben. Insofern ist STEAG bereits seit Jahren mit Erfolg dabei, sich auf die Energiemärkte der Zukunft auszurichten. Damit sind wir nicht allein. Doch uns und allen anderen Marktteilnehmern gelänge dies deutlich besser, wenn die dafür erforderliche Infrastruktur bedarfsgerecht zur Verfügung stünde. Wo das nicht der Fall ist, müsste die Infrastruktur mit den Bedarfen wachsen, anstatt per dirigistischer Markteingriffe für eine Regulierung der Bedarfe und deren Anpassung an den infrastrukturellen Ist-Zustand zu sorgen.
Energieinfrastruktur bedarfsgerecht ausbauen
Die Energieinfrastruktur ist für das wirtschaftliche Wohlergehen unseres Landes mindestens ebenso wichtig, wie es etwa die Verkehrsinfrastruktur ist. Bei Letzterer scheinen wir uns daran gewöhnt zu haben, dass Flughäfen und Bahnhöfe erst Jahrzehnte später als geplant fertiggestellt werden, oder dass man eher klimatologisch unsinnige Umleitungen für Schwerlastverkehr ausweist, statt eine Rheinbrücke einfach zu erneuern.
Damit es in der Energiewirtschaft so weit gar nicht erst kommt, braucht es ein Umsteuern – weg von dirigistischen Eingriffen, hin zu mehr Dezentralität und mehr marktlicher Selbstorganisation. Ansonsten droht die Gefahr, dass die steten Eingriffe erst recht jenen Zustand zementieren, den sie eigentlich zu überwinden helfen sollten.
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