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17.10.2019 09:54 Alter: 5 yrs
Kategorie: Digitalisierung

Co2-Ausstoß verbindlich senken

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag der Bundesumweltministerin ein Maßnahmenpaket zum Klimaschutz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vorsieht. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.


Bundesumweltministerin Svenja Schulze, Foto: BMU/Felix Zahn

Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist der Gesetzentwurf ein erster wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundeskabinetts über Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030.

Eine aktuelle Anmerkung unserer Redaktion.

Deutschland gibt sich mit dem Klimaschutzgesetz einen verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität. Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeigt sich euphorisch in der Bewertung des Gesetzes für den Klimaschutz. Die Vorhaben sind umstritten, die Ministerin verteidigt das geplante Gesetz.

Im Klimaschutzgesetz verankert die Bundesregierung als erste weltweit verbindlich das nationale Klimaschutzziel: Bis 2030 will sie den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 % verringern. Dafür werden im Gesetz jährliche CO2-Minderungsziele und Emissionsmengen für alle Ministerien festgesetzt- und jedes Jahr überprüft.

Für Bundesumweltministerin Schulze ist Deutschland mit dem Gesetz auf gutem Weg, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Allein die Bestätigung des Gesetzentwurfes sei bereits ein Erfolg für den Klimaschutz.

Was macht den Inhalt des Gesetzes aus?

Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal gesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. So soll das Klimaschutzgesetz dafür sorgen, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (-55 % CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.

Darüber hinaus wird erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität für Deutschland bis 2050 gesetzlich festgelegt. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 % CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Was geschieht bei Abweichungen von gesetzlichen Festlegungen?

Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss. Es greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Und es wird jährlich überwacht, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt – und zwar vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat.

Sollte ein Bereich vom Reduktionspfad abweichen, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. Für Umweltministerin Schulze wird das Klimaschutzgesetz die Art, wie die Bundesregierung beim Klimaschutz zusammenarbeitet, fundamental verbessern. Denn ab jetzt seien alle Ministerien Klimaschutzministerien.

Weitere Info zum Gesetz unter: Opens external link in new windowwww.bmu.de

Hans Löwenherz