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03.03.2017 17:19 Alter: 8 yrs

Bundesnetzagentur erlässt Verordnung zum Netzausbaugebiet

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Februar 2017 im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Verordnung zur Einrichtung und Ausgestaltung eines Netzausbaugebietes erlassen. Präsident Jochen Homann hat die Verordnung bereits unterzeichnet. Sie wird in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regeln zum Netzausbaugebiet sind ab dem 1. März 2017 anzuwenden. Eine Anmerkung unserer Verlagsredaktion.


Foto: www.punkt191.de

Mit der Verordnung stehen nun alle Spielregeln für die anstehenden Ausschreibungen für Windenergie an Land fest und die Akteure können sich rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen. Damit wird nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch die erforderliche Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau der Windenergie im Norden geschaffen. Die Bundesnetzagentur hat das Gebiet so festgelegt, dass es die bestmögliche Wirkung zur Entlastung der Übertragungsnetze entfaltet. Zum Netzausbaugebiet zählen der nördliche Teil Niedersachsens, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Begrenzung des Zubaus der Windenergie

Im Netzausbaugebiet werden die Zuschläge in den Ausschreibungen für Windenergie an Land begrenzt. Jährlich sind dort 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 zulässig. Für diese Obergrenze hat die Bundesnetzagentur einen Wert von 902 Megawatt ermittelt. Gebote für Anlagen im Netzausbaugebiet kommen nur bis zu dieser Grenze zum Zuge.

Das bundesweite jährliche Ausschreibungsvolumen beträgt zunächst 2.800 Megawatt, ab dem Jahr 2020 sind es 2.900 Megawatt. Von diesem Gesamtvolumen entfällt mit dem jetzt ausgewiesenen Netzausbaugebiet ein knappes Drittel auf eine Fläche, die etwas mehr als ein Sechstel des Bundesgebiets ausmacht.

Bessere Verzahnung mit dem Netzausbau

Das Netzausbaugebiet dient einer besseren Verzahnung des Ausbaus des Übertragungsnetzes mit dem Zubau der Windenergie an Land. Solange erforderliche Stromleitungen noch nicht gebaut sind, müssen immer wieder Windräder abgeregelt werden, da der erzeugte Strom nicht transportiert werden kann. Der weitere Zubau von Windenergie verstärkt diesen Effekt und soll daher im Netzausbaugebiet gesteuert werden, um Netzüberlastungen und Abregelungen einzudämmen.

Evaluierung nach zwei Jahren

Das EEG sieht vor, die Notwendigkeit, den Zuschnitt des Netzausbaugebiets und die Obergrenze bis zum 31. Juli 2019 und danach alle zwei Jahre zu evaluieren. Die bis dahin von Bund und Ländern erzielten Fortschritte beim Netzausbau werden in diesen Prozess einfließen. Unabhängig vom Netzausbaugebiet soll es bei dem Ziel bleiben, den Netzausbau bedarfsgerecht und zügig voranzutreiben, um das Potenzial der Windenergie im Norden nutzen zu können.

Im Netzausbaugebiet können die Übertragungsnetzbetreiber unter bestimmten weiteren Voraussetzungen KWK-Anlagen als zuschaltbare Lasten kontrahieren. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, in diesen Anlagen statt fossiler Brennstoffe anteilig erneuerbaren Strom, der ansonsten wegen Netzengpässen abgeregelt würde, für die Wärmeversorgung einzusetzen.


Ronald Forberger


Weitere Informationen zum Netzausbaugebiet: