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Blindheit für Stromverbrauch behindert Energiewende
Noch in 2020 soll das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet werden und noch wird im Bundestag über eine Novellierung des Gesetzes debattiert. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) merkt an, dass im EEG Fragen der Energieerzeugung geregelt werden, ohne dabei die Energienachfrage im Blick zu haben. Hierzu eine aktuelle Wortmeldung von Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
„Die Energiewende wackelt gefährlich, wenn die Bundesregierung die Säulen Angebot und Nachfrage nicht zusammendenkt“. Wir hoffen, dass der Bundestag einschreitet und endlich dafür sorgt, dass Unternehmen auch im EEG wieder zu effizienter Energienutzung motiviert werden.“ Christian Noll
Immer wieder erreichen uns Hinweise von Unternehmen, wie das EEG an mehreren Stellen die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen behindert oder sogar bestraft. Der vorliegende Regierungsentwurf ignoriert diese seit langem bekannten Probleme weiter.
Energieintensive Unternehmen gehören zum Industrieland Deutschland
Ein solches Problem betrifft die reduzierte EEG-Umlage für besonders energieintensive Unternehmen. Ihr Ziel ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen. Jedoch ist die sogenannte besondere Ausgleichsregelung im EEG so gestaltet, dass Unternehmen ein Verlust der Privilegierung drohen kann, wenn sie Effizienzmaßnahmen umsetzen. Sinkt die Stromkostenintensität unter eine bestimmte, harte Schwelle, fallen sie aus der Regelung heraus. Die volle EEG-Umlage fällt dann weit schwerer ins Gewicht als mögliche Stromkosteneinsparungen.
Daher schrecken viele vor Maßnahmen zurück, durch die der Stromverbrauch stark sinken könnte. Somit behindert das EEG an dieser Stelle die Energiewende, da mit dem Stromverbrauch der Aufwand für den Umbau von Energieerzeugung und Netzausbau steigt. Die Kosten dafür tragen mehrheitlich alle nicht begünstigten Unternehmen und auch Verbraucher.
Ein solches Problem betrifft die reduzierte EEG-Umlage fürbesonders energieintensive Unternehmen. Ihr Ziel ist der Erhaltder internationalen Wettbewerbsfähigkeit bestimmterBranchen. Jedoch ist die sogenannte besondere Ausgleichsregelungim EEG so gestaltet, dass Unternehmen ein Verlustder Privilegierung drohen kann, wenn sie Effizienzmaßnahmenumsetzen. Sinkt die Stromkostenintensität unter einebestimmte, harte Schwelle, fallen sie aus der Regelung heraus.Die volle EEG-Umlage fällt dann weit schwerer ins Gewichtals mögliche Stromkosteneinsparungen.
Stromeffizienz nicht bestrafen
Voraussichtlich wird der Stromverbrauch steigen, unter anderem durch Elektromobilität und Wasserstofferzeugung. Umso wichtiger sind Potenziale zur Stromeinsparung in Unternehmen, etwa durch effizientere Beleuchtung, Druckluftsysteme, Antriebe, Motoren, Pumpen, Lüftungen, Kühlanlagen, Steuerungen und die Einführung von Energiemanagementsystemen.
Die DENEFF schätzt das jährliche Einsparpotenzial in Größenordnung der Leistung mehrerer Großkraftwerke. Bereits seit 2014 sieht das EEG eine Verordnungsermächtigung für eine Lösung des Problems vor, die bislang jedoch nicht durch die Bundesregierung umgesetzt wurde. Deshalb empfehlen wir, jetzt eine Auffanglösung zu schaffen, so dass Stromeffizienz nicht mehr zu einem Verlust der Begünstigung führt.
Energiedienstleistungen gleichstellen
Ein weiteres Problem des immer komplizierteren Energierechts trifft Unternehmen und Gebäudeeigentümer gleichermaßen. Beispielsweise könnten sogenannte Energiedienstleister als Profis helfen, Klimaschutzmaßnahmen einfacher umzusetzen. Doch statt die Energiewendeprofis und ihre wirtschaftlichen Geschäftsmodelle zu unterstützen, legt das ihnen das EEG weiter Steine in den Weg.
Energiedienstleister zahlen im Gegensatz zu Unternehmern und Gebäudeeigentümern, die sich vor Ort selbst mit Strom versorgen die volle EEG-Umlage - für ein und dieselbe Investition. Hier müssen im Sinne einer erfolgreichen Energiewende gleiche Spielregeln für alle gelten.