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23.08.2023 10:01 Alter: 1 year

Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht

„Mit Energieeinsparzielen bis 2030 fährt die Ampel effizienzpolitisch nur auf Sicht. Echte Planungssicherheit für die nötigen, langfristigen Investitionen sieht anders aus.“


Carsten Müller, Vorstandsvorsitzender DENEFF

Die Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes ist vor der Sommerpause an der fehlenden Anwesenheit von Abgeordneten der Ampelmehrheit gescheitert. Es wird im September erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Nach Einschätzung der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) und ihres Vorstandsvorsitzenden Carsten Müller (MdB CDU) reicht das Verhandlungsergebnis nicht, um die notwendige Trendwende einzuleiten, wie er in seinem Statement für THEMEN!magazin unterstreicht. 

Ein gutes Energieeffizienzgesetz ist ein dringend notwendiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Energiepolitik. Nach der großen Verunsicherung durch die Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz wäre es durchaus ein Lichtblick gewesen. Jetzt muss das Gesetz nach der Sommerpause schnell verabschiedet werden. Ohnehin stehen die großen Aufgaben noch vor uns. Doch die Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht. Obwohl der Anspruch des Bundeskanzlers ein „ambitioniertes“ Energieeffizienzgesetz war, schafft sie jetzt weder Planungssicherheit für langfristig erforderliche Investitionen, noch liefert sie Maßnahmen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Auch das EU-Recht fordert mit der novellierten Energieeffizienzrichtline deutlichere Marktimpulse. So riskiert die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren – von den Versäumnissen für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine bezahlbare Energieversorgung ganz zu schweigen. Seit Beginn des Ukrainekriegs hat die Bundesregierung zu wenig wegweisende, kluge Politiken auf den Weg gebracht, um Deutschland zur effizientesten Volkswirtschaft zu machen – und dass obwohl die Lösungen hierzulande produziert werden. 

Langfristige Planungssicherheit: Fehlmeldung!

Positiv ist, dass das Gesetz erstmals verbindliche Energieeinsparziele für Deutschland bis 2030 vorgibt. Jedoch fehlt der Blick auf die Zeit nach 2030 völlig, die langfristigen Primärenergieziele wurden sogar komplett gestrichen. Dabei bilden nur sie die vollständige Energiekette ab. Außerdem braucht es dringend eine Nachschärfung konkreter Maßnahmen, da sich bereits jetzt ein akuter Einbruch der Nachfrage bei Gebäudesanierung und Effizienzmaßnahmen in Unternehmen abzeichnet. 

Unterstützung für Energiemanagement und Abwärmenutzung

Begrüßenswert ist, dass mit dem Gesetz erstmals Rechenzentren als eine zunehmend energiehungrige Branche erkannt werden. Auch Anforderungen zum Betrieb für Energie- und Umweltmanagementsysteme in Unternehmen sind klug. Tatsächlich sind solche Systeme in der Praxis sogar schon unter den jetzt gewählten 7,5 GWh p. a. sinnvoll. Gut ist, dass auch hier künftig Abwärmequellen und Möglichkeiten der Abwärmerückgewinnung und -nutzung sowie eine Wirtschaftlichkeitsbewertung über umsetzbare Maßnahmen erfasst werden. 

Warten auf Entfesselung des Energiedienstleistungsmarktes

Aus der Energiedienstleistungsbranche hören wir viele enttäuschte Stimmen, die kritisieren, dass das Effizienzgesetz kein echtes Gleichstellungsgebot schafft. Bei Förderprogrammen und Ordnungsrecht finden sich an vielen Stellen Schlechterstellungen, die marktliche Lösungen zur Umsetzung und Finanzierung von Energiewendemaßnahmen behindern. Dabei stand die Beseitigung von Marktbarrieren weit oben auf der Agenda der Ampelparteien. 

www.deneff.org