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15.05.2014 09:51 Alter: 11 yrs

Keine akzeptable Lösung – Verbraucher und Stadtwerke zahlen die Zeche

Während die Inhalte des Koalitionsvertrages noch halbwegs optimistisch stimmten, ist der jetzige Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enttäuschend bis inakzeptabel. Entstanden ist ein komplexes Regelwerk, das weit entfernt ist von einer gesamtwirtschaftlich optimalen, einer kosteneffizienten Lösung. Eine Wertung zur EEG-Novelle von Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg AG


Im Wesentlichen wurde weder an den bisherigen Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien etwas verändert noch deren Marktintegration hinreichend konsequent vorangetrieben. Das reformierte EEG wird zwar voraussichtlich dazu führen, dass die Börsenstrompreise im Trend langsamer als bisher sinken und sich die Betriebszeiten konventioneller Kraftwerke weniger schnell vermindern. Im Ergebnis ist aber zu erwarten, dass sich die wirtschaftliche Situation der Kraftwerke weiter verschlechtert.

Die Konsequenzen sind katastrophal: Stadtwerke werden kaum noch Erlöse im Bereich der Stromerzeugung erwirtschaften und müssen ihre Kraftwerke im Extremfall sogar abschreiben, mit weitreichenden Folgen für die kommunalen Haushalte. Zudem ist die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet, da insbesondere Gaskraftwerke erforderlich sind, um die Volatilität der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu kompensieren. 

Diese Entwicklung kann - unter den durch das EEG gegebenen Bedingungen - nur durch Schaffung eines Kapazitäts- oder Leistungsmarktes verhindert werden: Wenn die zunehmende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien dazu führt, dass konventionelle Kraftwerke zu wenige Betriebsstunden haben, um wirtschaftlich zu sein - diese Kraftwerke aber für den Fall bereitgehalten werden sollen, dass wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint - müssen die Betreiber für die Bereithaltung ihrer Kraftwerke ein ausreichend hohes Entgelt erhalten. Hierbei handelt es sich um den Preis, der unter EEG-Bedingungen für die Gewährleistung von Versorgungssicherheit zu zahlen ist. 

Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, dass zunächst das EEG reformiert wird und erst anschließend über gesetzliche Rahmen bedingungen für Kapazitätsmärkte entschieden werden soll. Indem die Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten daraus resultiert, dass das EEG Anreize zur Vergrößerung des Anteils der volatilen Stromerzeugung setzt, verursachen die Bestimmungen des EEG auch jene Kosten, um Versor gungs sicher heit zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der EEG-Reform hätte auch der Rechtsrahmen für Kapa zitätsmärkte geschaffen werden müssen. Die Kosten der erneuerbaren Energien sind immens. Umso fataler, dass der Ausbaupfad als alternativlos vorgegeben und nicht gesehen wird, dass erneuerbare Energien kein Selbs tzweck sind, sondern Mittel zum Zweck: insbesondere zur Reduktion von CO 2 . Dieses Ziel kann auch durch einen Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung und Fern wärme erreicht werden - und zwar erheblich kostengünstiger. Die CO 2 -Vermeidungs kosten je Tonne sind bei KWK und Fern wärme geringer als bei den meisten erneuerbaren Energien. Daher sollten zunächst alle erschließbaren KWK- bzw. Fernwärme po tenziale ausgeschöpft und gefördert werden. Die heutige Förderpolitik ist hingegen vollkommen konträr: Während der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis rund 18,5 % ausmacht, beträgt der KWK-Aufschlag nur 0,4 %. 

Indem damit die teureren und nicht die günstigen Instrumente forciert werden, ist die heutige Politik hochgradig kostenineffizient und trägt wesentlich zur Steigerung der Strompreise bei. Die Kosten werden die Verbraucher zu tragen haben; aber nicht nur sie, sondern auch die deutsche Energiewirtschaft. 

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