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Energiewende ist auch und vor allem eine Wärmewende
Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) konnte auf dem 6. KWK-Kongress im Oktober in Berlin vom parlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Uwe Beckmeyer, eine Bestätigung zur Bedeutung und Rolle der KWK im künftigen Energiemarktdesign erfahren. Auch die „Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft- Wärme-Kopplung (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie Evaluierung des KWKG im Jahr 2014“ durch Prognos ete alia i.a. des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstreicht die Bedeutung von KWK für die Fortführung der Energiewende. Die Diskussion um den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist damit aber nicht vom Tisch, wie B.KWK-Präsident Müller-Urlaub im Interview aufzeigt.
Auch die „Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft- Wärme-Kopplung (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie Evaluierung des KWKG im Jahr 2014“ durch Prognos ete alia i.a. des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstreicht die Bedeutung von KWK für die Fortführung der Energiewende. Die Diskussion um den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist damit aber nicht vom Tisch, wie B.KWK-Präsident Müller-Urlaub im Interview aufzeigt.
Herr Müller-Urlaub, steht die Ampel für den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung auf „Grün“?
Wir begrüßen, dass mit der KWK-Studie nun endlich die Grundlage für die Novelle des KWK-Gesetzes geschaffen worden ist. Diese ist dringend notwendig, um drohende Abschaltungen von hocheffizienten KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung zu verhindern. Nach der Überarbeitung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) geht es jetzt darum, mit der KWKG-Novelle eine wirtschaftliche Basis für hocheffiziente KWK-Anlagen im Bestand, im Neubau und der Modernisierung zu schaffen. Nur so kann das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 25 Prozent KWK-Stromanteil bis 2020, das Klimaschutz- sowie das Effizienzziel der Bundesregierung für 2020 erreicht werden.
Viele Stadtwerke und Kommunen sind in einer prekären Situation: Sie produzieren zwar klimaschonend und preisgünstig Wärme in ihren KWK-Anlagen. Aber die Wärmeerlöse reichen bei weitem nicht aus, um die hohen Verluste aus dem Stromverkauf auszugleichen.
Wie bewerten Sie die jetzt vom BMWi veröffentlichte Studie zur Kraft-Wärme-Kopplung?
Die vorliegende Potenzial-Analyse der Prognos- Gutachter ist zunächst zu begrüßen. Sie dient u. a. als Grundlage für die Novelle des KWKG. Unter welchen Rahmenbedingungen der Ausbau stattfinden und der Bestand gesichert werden kann und wie die KWK in das sich ändernde Gefüge des Energiemarktes einzubinden ist, darüber werden wir in den kommenden Monaten der KWKG-Novelle weiter zu ringen haben.
Immerhin haben wir von der Politik ein Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung erhalten. Auf unserem KWKKongress hat der Staatssekretär im BMWi, Uwe Beckmeyer, die Bedeutung und Rolle der Kraft- Wärme- Kopplung im künftigen Energiemarktdesign betont. Er bescheinigte der KWK ein „wirtschaftliches Ausbaupotenzial“, insbesondere bei der Industrie und in der Objektversorgung – auch dann, wenn erneuerbare Energien zunehmen und der Wärmebedarf abnimmt. Zudem spare die gekoppelte Erzeugung Primärenergie und CO2-Emissionen.
Kann das Ausbauziel für KWK-Stromerzeugung gehalten werden?
Die vermehrte Einspeisung von erneuerbaren Energien hat die Energieversorgungsstruktur in Deutschland verändert. Die Diskussion fokussiert aber meistens den Strommarkt, dabei ist die Energiewende nicht nur eine Stromwende. Gleichwohl haben sich die wirtschafts- bzw. energiepolitischen Sprecher der vier Bundestagsfraktionen einmütig für die Beibehaltung des auch im Koalitionsvertrag verankerten 25-Prozent-Ausbauziels für KWK-Stromerzeugung ausgesprochen. Damit unterstreichend, Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wird der Ausbau jedoch stocken und das politisch verankerte Ziel von 25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020, der gegenwärtig bei 16,2 Prozent liegt, nicht erreicht werden. Die gegenwärtig jährlich in KWK erzeugten 98 TWh Strom müssen bis 2020 um ca. 50 TWh gesteigert werden durch Zubau von KWKAnlagen mit einer Leistung von 10 Gigawatt. Die Gutachter der Studie kommen zu der Schlussfolgerung, das Ziel werde deutlich verfehlt, wenn an dem aktuellen Förderregime unverändert festgehalten werde. Sie verweisen daher auf notwendige Verbesserungen in Struktur und Höhe der KWK-Förderung.
Welche Schwerpunkte setzen Sie hinsichtlich der Evaluierung des KWKG?
Die Rahmenbedingungen des Marktumfeldes für die KWK-Anlagen haben sich in den letzten Jahren durch gleichzeitig gewollt erheblich gestiegene Einspeisung geförderter Erneuerbarer Energien einerseits und andererseits durch seit längerem auf viel zu niedrigem Niveau stagnierende CO2- Zertifikatspreise dramatisch verschlechtert. Dies trifft insbesondere KWK-Anlagen, die Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.
Deshalb plädiert der B.KWK für die Beibehaltung des aktuellen Förderdesigns des KWKG, wünscht sich aber Verbesserungen. Hierbei sehen wir unter anderem die Unterstützung von Bestandsanlagen mit einem besonderen KWK-Zuschlag, um die sinkenden Großhandelspreise zu kompensieren und eine Anhebung für den KWK-Zuschlag.
Wir fordern eine angemessene Erhöhung der KWK-Förderung unter besonderer Berücksichtigung der Strommengen, die in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden. Mit dem bislang erreichten 16,2 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung und den ungenutzten Potenzialen der Wärmenutzung können wir uns nicht zufrieden geben.
Sie diskutieren ein Prädikat für KWK-Strom?
Darüber haben wir auf unserem Kongress gesprochen. Als Bundesverband wollen wir etwas gegen das „Verramschen“ unseres in hocheffizienten Anlagen hergestellten Stroms unternehmen! Wir werden den Betreibern solcher KWKAnlagen ein Gütesiegel für diesen Strom anbieten! Es kann nicht sein, das unser hocheffizient hergestellter Strom als Graustrom gemeinsam mit dem Atomstrom verramscht wird und nur der grüne Strom ein Umweltprädikat erhält!
Kraft-Wärme-Kopplung schont als Effizienztechnologie Ressourcen und trägt zur Versorgungssicherheit wie zur Netzstabilität bei. Sie kann Systemverantwortung übernehmen und ist vor allem in einem ganz groß – im Dezentralen nämlich.
Wenn wir uns dieser KWK-Eigenschaften bedienen wird auch im Markt klar, was unser Umweltstrom als ideale Ergänzung zum grünen Strom leistet. Deshalb wollen wir unserem KWKEffizienzstrom ein Gesicht, also eine „Marke“ geben und ihn damit gesellschaftsfähig machen.
Eine abschließende Botschaft an die Politik?
Die Energieeffizienzrichtlinie der EU gibt den Mitgliedsstaaten vor, die KWK-Potenziale um- "Gläsernes BHKW" zur Kraft-Wärme-Kältekopplung im Wissenschaftszentrum Berlin-Adlershof, Foto: Burkhard Peter fassend zu heben. Der KWK-Bericht hat klar herausgearbeitet, dass ein betriebs- wie volkswirtschaftlich hohes KWK-Potenzial in Deutschland vorhanden ist, aber Verbesserungen im KWK-Gesetz dringend notwendig sind. Nun muss als nächster Schritt zügig ein entsprechender Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium erstellt werden. Nur mit einer kurzfristigen Überarbeitung des KWK-Gesetzes können flexible KWK-Anlagen weiterhin und künftig die schwankende Stromerzeugung aus Sonne und Wind flankieren. Gleichzeitig bleibt das 25 Prozent-KWK-Ziel erreichbar, werden CO2-Emissionen gesenkt sowie die Effizienz im Wärmemarkt gesteigert.
www.bkwk.de